Außenanlage

Als Außenanlage wird eine Anlage bezeichnet, die innerhalb eines Gebäudes liegt, aber ein Teil dessen ist. Einfriedungen, Gartenanlagen, Zäune und Mauern, Fahrwege, Befestigungen, Grünflächen, Ent- und Versorgungsleitungen vom Anschluss des Hauses bis hin zur Grundstücksgrenze sind Außenanlagen. Die Kosten für eine Außenanlage, welche zur Ver- und Entsorgung gehört, sind ein Teil der Herstellungskosten für Gebäude. Diese Kosten können vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden.

Die Außenanlage wird von Bauherren in der Regel erst nach der Fertigstellung des Gebäudes errichtet. Grund hier für ist, dass zum einen die Kosten, die zwar zu den Herstellungskosten gehören, nicht immer gering sind, und die Gelder zunächst für das Gebäude selbst genutzt werden möchte, zum anderen aber lohnt es sich nicht, die Außenanlage während des Haubaus zu errichten, weil immer wieder Schutt, Bauabfälle und Bauwagen die Außenanlage belasten. Aber auch Mietwohnungen verfügen über eine Außenanlage, den Garten. Hier werden die Kosten nicht durch die Herstellungskosten für Neubauten getragen. Besitzer des Gartens müssen die Herstellungskosten für die Gartenanlage selbst aufbringen. Allerdings kann, bei Auszug aus der Wohnung, eine Übernahmepauschale für die Gartenanlage verlangt werden, sofern diese sehr gut gepflegt ist und nachgewiesen werden kann, dass beispielsweise die Begrünung durch den Mieter selbst finanziert worden ist. Die Zahlung dieser Abschlagspauschale ist aber keine Pflicht, sodass es dem Altmieter auch gestattet ist, die Außenanlage wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Hier sollte allerdings, um Ärger mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen, mit dem Vermieter über einen Abschlag oder die Versetzung in den Ursprungszustand gesprochen werden. Nicht selten übernimmt dann auch der Vermieter die Abschlagspauschale, sodass die Außenanlage in ihrem Zustand verbleibt. Für die Errichtung einer Außenanlage von öffentlichen Gebäuden wird in der Regel ein Garten- und Landschaftsbauer beauftragt. Auch Privatleute beauftragen nicht selten ein Unternehmen, welches die Außenanlage in Stand setzt.

Bei der Außenanlage wird zwischen der mittelbaren und unmittelbaren unterschieden. Bei einer mittelbaren Außenanlage handelt es sich um Anlagen, die nicht in der direkten Nähe des Gebäudes liegt, die unmittelbare liegen direkt am Gebäude. Im gewerblichen Bereich ist es wichtig, zwischen den beiden Außenanalgen zu unterscheiden, weil diese meist eine Kundenwirkung darstellen sollen und einen Eindruck auf das Geschäft geben.