Außerplanmäßige Sonderzahlung

Eine außerplanmäßige Sonderzahlung findet in der Regel bei Krediten Anwendung. Normalerweise wird mit dem Abschluss von einem Kreditvertrag eine Laufzeit für die Rückzahlung vereinbart. Der Kreditnehmer kann in einigen Fällen auch auf die Option einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredites zurückgreifen, um somit den Kredit schneller abzubezahlen. Ob die Option der außerplanmäßigen Sonderzahlung überhaupt gegeben ist, hängt im Grunde von der Art es gewährten Kredites ab. Bei den „normalen“ Ratenkrediten, welche für die Finanzierung zur Erfüllung bestimmter Wünsche gedacht ist, kann eine außerplanmäßige Sonderzahlung ind er Regel geleistet werden. Diese Sondertilgung kann oftmals nach sechs Monaten ab Vertragslaufzeit vorgenommen werden, muss meist aber wenigstens drei Monatsraten hoch sein. Die Höhe der Sonderzahlung ist in den Kreditbedingungen und den AGB´s geregelt. Wer das Darlehen durch eine außerplanmäßige Sonderzahlung vollständig zurückbezahlen möchte, muss dabei allerdings die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Bei einem Baufinanzierungsdarlehen sieht es mit der Sondertilgung anders aus. Da dieser meist als ein Annuitätendarlehen abgeschlossen und mit einer Zinsbindungsfrist zusammenhängt, ist eine außerplanmäßige Sonderzahlung nicht möglich. Nur wenn eine Sondertilgung im Vertrag mit einbezogen worden ist, kann diese auch erfolgen. Viele Kreditinstitute gewähren den Darlehnsnehmern ein Sondertilgungsrecht, bei welchem mindestens 10 Prozent der Darlehenssumme zu bezahlen sind. Hier muss aber beachtet werden, wann die Sondertilgung geleistet werden darf, entweder pro Jahr oder innerhalb der Laufzeit.

Möchte während der vereinbarten Zinsbindungsfrist eine außerplanmäßige Sonderzahlung geleistet werden, allerdings das Recht dazu vertraglich nicht genehmigt ist, sollte mit dem Kreditinstitut sprechen. Es gibt Fälle, bei welchen trotz der fehlenden Vereinbarung eine Sondertilgung möglich ist. Jedoch muss hier mit einer Vorfälligkeitsentschädigung gerechnet werden. Diese gilt als eine Entschädigung für die Bank. Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung hängt von der Höhe der außerplanmäßigen Sonderzahlung, dem Zinsniveau und dem Darlehenszinssatz ab. Hier sollte der Kreditnehmer überprüfen, ob die Sondertilgung vorteilhaft ist, oder das Geld für diese angelegt wird und nach dem Ende der Zinsfrist einbezahlt wird. Wenn die Frist der Zinsbindung abgelaufen ist, kann auf das Darlehen eine außerplanmäßige Sonderzahlung in jeder Höhe geleistet werden. Auch die vollständige Rückzahlung ist dann möglich. Wer bei Abschluss eines Annuitätendarlehns absehen kann, dass ein größerer Geldbetrag zu erwarten ist, kann so direkt bei Vertragsabschluss über die Möglichkeit der außerplanmäßigen Sonderzahlung mit der Bank sprechen.