Bauanzeige

Die Bauanzeige ist eine vereinfachte Form von einem Baugenehmigungsverfahren. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Bauanzeigenverordnung, kann aber nicht in allen Fällen angewendet werden. Es müsse bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es gibt beispielsweise Bauvorhaben, bei welchen lediglich eine Anzeigepflicht besteht, es allerdings nicht notwendig ist, eine Baugenehmigung vorzuweisen. Dieser Fall tritt unter anderem ein, wenn ergänzende Bauten erfolgen wie ein neues Dach. Die Bauanzeige muss schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden. Sind von der zuständigen Baubehörde nach von vier Wochen keine Einwände erhoben worden, darf mit dem Bau begonnen werden.

Wird eine Bauanzeige eingereicht, müssen dieser verschiedene Unterlagen für die Bearbeitung beigefügt werden. Hierzu gehört der Lageplan, die Entwurfsplanung des kompletten Bauvorhabens, die Erklärung, dass alle für das Verfahren notewendigen Voraussetzungen erfüllt sind und die Erklärung, dass der Entwurf, der eingereicht worden ist, dem allgemeinen öffentlichen Baurecht unterliegt. Außerdem muss eine Zustimmung oder Beurteilung von einem Sachverständigen eingereicht werden. Eine Entwässerungsgenehmigung sollte zusätzlich eingeholt werden. Der Entwurf muss aber auch tatsächlich mit dem Bauvorhaben übereinstimmen. Bei der Baubeendigungsanzeige wird dies durch eine Endabnahme vom Bauamt geprüft. Die Bauanzeige, auch als Baubeginn anzeige bezeichnet, wird in Bremen, Österreich und der Schweiz als Baubewilligungsanzeige bezeichnet. Erst wenn die Genehmigung für den Bau vorliegt, darf der Baubeginn gestartet werden. Diese Genehmigung wird durch die Baupolizei erteilt. Im Vorfeld wird eine Bauverhandlung geführt. Die anfallenden Gebühren unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, allerdings ist die Bauanzeige im Vergleich zur Baugenehmigung günstiger, weil diese weniger Aufwand anfallen lässt.

Eine Bauanzeige muss aber nicht nur gestellt werden, wenn Anbauten oder Umbauten vorgenommen werden möchten, auch bei Abbrüchen von Gebäuden oder auch Gebäudeteilen ist diese zu stellen. Wichtig ist es aber, dass der Bau nicht ohne eine Genehmigung erfolgt. Aus diesem Grund ist es auch notwendig, die Bauanzeige rechtzeitig zu stellen, da eine Bearbeitung von bis zu vier Wochen eingerechnet werden muss. Das Formular für die Bauanzeige ist unter anderem beim zuständigen Bauamt erhältlich, kann aber auch über im Internet heruntergeladen werden. Wann im Einzelfall eine Bauanzeige ausreichend ist, sollte mein Bauamt erfragt werden, denn wird die Anzeige gestellt, ist aber eine Baugenehmigung notwendig, verzögert sich der Baubeginn erheblich.