Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie zusätzlich zu einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine sogenannte Rente. Diese bekommen Sie dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Beruf auszuüben. So eine Unfähigkeit muss jedoch vom Arzt belegt werden.

Die Mindestdauer der Unfähigkeit muss 6 Monate betragen. Das heißt, wenn Sie 6 Monate oder länger nicht arbeiten können, wird die Auszahlung dieser Versicherung fällig. Jedoch kann die Versicherung auch zur Auszahlung fällig werden, wenn Sie zumindest zu 50 Prozent nicht mehr fähig sind den Beruf auszuüben. Sie können eine solche Versicherung auch abschließen, wenn Sie keinen Beruf ausüben, bei dem Sie ein Gehalt bekommen. Das heißt, Sie können diese Versicherung auch abschließen, wenn Sie lediglich als Hausfrau tätig sind.

Die Pflicht bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, dass Sie Ihren tatsächlichen Beruf angeben, da sonst der Vertrag von der Versicherung angefochten werden kann. Besonders bei behinderten Menschen gibt es auch Ausnahmen. Das heißt, es müssen auch Menschen mit Behinderung teilweise angenommen werden. Vor Abschluss einer solchen Versicherung müssen Sie dann genau angeben, welche chronischen Erkrankungen vorhanden sind. Die Versicherungen bestimmen den Beitrag oder den Tarif, indem Sie nach einer bestimmten Liste gehen. Dort sind die Berufe in verschiedenen Gruppen aufgeteilt.

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