Darlehensbewilligung

Mit einer Darlehensbewilligung macht ein Kreditinstitut eine rechtsverbindliche Zusage zu einem Darlehensantrag. Die Bewilligung tritt mit der Prüfung der Kreditfähigkeit, der Bonität des Antragstellers und den Sicherheiten, die bei der Antragstellung angegeben worden ist, ein. Die Prüfung erfolgt durch die Unterlagen, die mit dem Antrag an das Kreditinstitut übergeben worden sind. Sobald der Antragsteller die Darlehensbewilligung in schriftlicher Form vom Darlehensgeber erhalten hat, kann ein Darlehensvertrag geschlossen werden. Ist die Bewilligung erteilt, kann der Antragsteller mit dem Kreditinstitut die noch offen stehenden Fragen klären, aber auch mit der Planung der Finanzierung beginnen, weil bekannt ist, dass die Geldsumme zur Verfügung gestellt wird. Hat ein Kreditinstitut die Darlehensbewilligung erteilt, ist der Antragsteller aber nicht gezwungen, auch den Darlehensvertrag zu schließen. Ein Gespräch bei der Bank für ein Darlehen ist unverbindlich, dennoch sollte man sich ein Angebot für einen Kredit machen lassen, welche für einen bestimmten Zeitraum bestand hat. Die Darlehensbewilligung muss nicht sofort erfolgen, denn der Antragsteller kann sich dann auch bei anderen Banken Angebote für ein Darlehen geben lassen.

Wurde die Bewilligung vorgelegt, sollte diese nicht ohne Weiteres unterschrieben werden, denn eine Prüfung ist zwingend erforderlich. Es können sich immer Fehler einschleichen, welche für einen Darlehensnehmer schwer wiegende Folgen haben könnte. Nehme man beispielsweise die Laufzeit. Ist durch einen Schreibfehler eine Laufzeit von 1. Jahr eingetragen, statt 10 Jahren, wäre es zwar durch eine Vereinbarung mit der Bank wieder richtig zu stellen, aber es ist nicht unbedingt der Fall, dass es im ersten Moment auch auffällt. Eine unterschriebene Darlehensbewilligung ist rechtsverbindlich und bildet die Grundlage für den Darlehensvertrag. Für einen Darlehensnehmer ist es schwer, eine Darlehensbewilligung rückgängig zu machen, allerdings kann der Darlehensgeber die Bewilligung zurücknehmen, falsch sich herausstellen sollte, dass über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse falsche Angaben gemacht worden sind. Sollte eine Rücknahme erfolgen, sind die Kosten, die dadurch entstanden sind, vom Darlehensnehmer zu tragen.
Eine Darlehensbewilligung kann durch ein Kreditinstitut auch erfolgen, wenn die Bonität nicht einwandfrei ist, denn mittlerweile gibt es auch das Darlehen ohne Schufa. Allerdings sollte man hier bedenken, dass die Kosten wesentlich höher sind und es immer einen Grund hat, warum die Schufa abgefragt wird, bevor ein Kredit durch eine Darlehensbewilligung rechtsverbindlich zugesagt wird.