Der Bausparvertrag – Alter Hut oder moderner Klassiker?

Der Bausparvertrag ist alles andere als ein alter Hut, sondern eine attraktive Möglichkeit zur Finanzierung von Wohneigentum. Die Vorteile und die Flexibilität, die ein Bausparvertrag bietet, zeichnen diese Anlage aus, die auch aus reinen Renditegedanken interessant ist.

Geschichtlicher Überblick: Die Entstehungsgeschichte des Bausparvertrages.

Die Geschichte des kollektiven Bausparens ist bereits in vorchristlicher Zeit in China dokumentiert. Bausparkassen in der noch heutigen Form sind in England, Brasilien, den USA, Südafrika sowie Australien und Neuseeland in der Zeit vom späten 18. bis zum 19. Jahrhundert in Funktion.
Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Idee und das Konzept des Bausparens durch Pastor von Bodelschwingh eingeführt. Die Zeiten des Wiederaufbaus in Deutschland, nach Einführung der Deutschen Mark 1948 und des Wirtschaftswunders brachte, auch bedingt durch den enormen Bedarf an Wohnraum, die Bausparkassen in der jungen Bundesrepublik Deutschland zum Erblühen.

Das Konzept: Einfach, einleuchtend und noch heute funktionierend.

In der Sparphase des Bausparvertrages wird das Mindestsparguthaben angesammelt, wobei die vereinbarte Bausparsumme mit zwischen 3 und 10 Promille bespart wird. Die Differenz zwischen der angesparten Summe und der Vertragssumme wird dann durch ein Bauspardarlehen ausgeglichen. Interessant und erwähnenswert ist, dass der Bausparer einen Rechtsanspruch auf das Darlehen hat. Dieser Rechtsanspruch ist sogar vererbbar. Das Bauspardarlehen wird zum besonders günstigen Zinssatz gewährt. Sämtliche Bauspardarlehen werden als Annuitätendarlehen getilgt, das heißt, ein Festzins über die gesamte Laufzeit bestimmt die Höhe der Rate. Darlehen von Bausparkassen können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und auch ohne Entrichtung von Vorfälligkeitsentschädigungen, wie sonst bei Banken üblich, getilgt werden.

Verwendung von Bauspardarlehen

Bauspardarlehen können ausschließlich, gemäß § 3 des Bausparkassengesetzes, für Wohnzwecke verwandt werden. Der Begriff ist großzügig gefasst. Während früher ausschließlich Eigentümer Bauspardarlehen beanspruchen konnten, gehören heute auch Mieter zu dem Personenkreis, die solche Darlehen bekommen können, beispielsweise um ein neues Bad zu gestalten. Eine Fülle von Tarifen ist rund um den Bausparvertrag entstanden. Die diversen Bausparkassen haben die Tarifgestaltung auf den heutigen Bedarf abgestimmt, sodass Schnellsparertarife und Bausparen über vermögenswirksame Leistungen möglich sind. Eine Reihe von staatlichen Zulagemöglichkeiten macht das Bausparen interessanter. So werden unter Beachtung besonderer Einkommensgrenzen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gewährt. Im Rahmen der Riester-Rente sind auch Riester-Bausparverträge zu gestalten. Bausparen ist eine flexible und interessante Säule der Baufinanzierung, die durch Flexibilität und gleichbleibenden und damit kalkulierbaren Beiträgen, sowohl in der Sparphase wie auch nach der Zuteilung, also bei der Tilgung, für jeden Bauherrn zu empfehlen ist. Diese traditionelle Sparform hat nichts von seiner ursprünglichen Attraktivität verloren. Wegen der vielen Angebote in diesem Bereich ist ein Vergleich der Bausparkassen ratsam.

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