Die optimale Baufinanzierung – Teil II

Hat man sich mit einem soliden Eigenkapital gut auf eine Baufinanzierung vorbereitet, geht es in einem zweiten Schritt darum, ein günstiges Angebot finden zu können. Dabei muss man natürlich die Kriterien kennen, an denen man sie erkennen kann. Hier hilft die in Deutschland gültige Preisauszeichnungsverordnung nur wenig, denn sie verpflichtet die Banken lediglich dazu, bei einem allgemeinen Kredit, aber auch bei einer Baufinanzierung neben dem nominalen Zins auch den Effektivzins in den Angeboten anzugeben. Das allein reicht zum Vergleichen bei einer klassischen Hypothek oder einem mit einer Grundschuld besicherten Darlehen leider nicht aus, weil dabei zahlreiche Nebenkosten anfallen können, die im Effektivzins nicht mit erfasst werden. Deshalb empfehlen die Finanzexperten immer, die Gesamtkosten für den Kredit hoch zu rechnen und diese als Basis für einen Vergleich der Angebote zur Baufinanzierung zu nutzen.

Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten, die vor allem in der Art und Weise der Auszahlung der Baudarlehen liegen. Wird die Baufinanzierung beispielsweise als Förderkredit an einen Existenzgründer ausgegeben, dann müssen in aller Regel die eingehenden Rechnungen der Unternehmen bei der Bank vorgelegt werden, so dass sie vom Kreditkonto beglichen werden können. Man spricht deshalb in dem Fall auch von einem Abrufkredit. Der ist auch bei der Baufinanzierung für private Kunden durchaus an der Tagesordnung. Man erkennt einen solchen Abrufkredit an einer Klausel im Kreditvertrag, in der so genannte Baufortschrittszahlungen vereinbart werden. Das bedeutet in der Praxis, dass die Bank die Kreditsumme stückweise zur Verfügung stellt und man als Kreditnehmer der Bank gegenüber nachweisen muss, wie weit das Bauvorhaben fortgeschritten ist.

In dieser Übergangszeit werden die vollen Zinsen immer nur für die vom Abrufkredit bereits in Anspruch genommene Summe fällig. Für den Rest sind Bereitstellungszinsen zu zahlen, die deutlich niedriger als die regulären Kreditsummen sind. Mit einer solchen Vereinbarung kann man die Gesamtkosten für eine Baufinanzierung deutlich senken. Das sollte in der für einen Vergleich notwendigen Hochrechnung der Kreditkosten immer genauso mit berücksichtigt werden wie die Tatsache, dass man für die Beibringung von Kreditsicherheiten und der Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Ermittlung des Beleihungswertes teils erhebliche Kosten aufbringen muss.