Eine Prozesskostenfinanzierung im Zivilverfahren

Eine Prozesskostenfinanzierung im Zivilverfahren

Das Zivilverfahren ist eine besondere Art eines Rechtsstreits. Darum geht es um die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Der Staat nimmt dabei eine sekundäre Rolle ein, indem er nicht wie üblich durch einen öffentlichen Kläger tätig wird, sondern nur ein tragfähiges Fundament für die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden gewährleistet. Darüber hinaus regelt das Zivilverfahren, wie privatrechtliche Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Ein Zivilverfahren ist mit hohen Kosten verbunden, denen sich der Kläger bewusst werden muss. Er muss vor der Klage Möglichkeiten finden, den Prozess zu finanzieren. Eine Möglichkeit wäre die Prozesskostenfinanzierung.

Die Klage eines Zivilverfahrens

Die Klage eines Zivilverfahrens muss klar und deutlich strukturiert sein. Der Kläger hat die Pflicht, in der Klage darzulegen, gegen wen sich diese richtet. Darin enthalten muss der Beklagte sein, warum es zu dieser Klage kommt und welche Ansprüche der Kläger hat. Zum Beispiel kann der Kläger sein Recht auf Schadensersatz einklagen. Egal um welchen Grund es sich handelt, der Kläger muss dem Gericht alles vorsetzen, um seine Klage durchzubringen. Über die Kosten des Prozesses muss sich der Kläger bei seinem Anwalt informieren und gegebenenfalls Erfolgsaussichten einholen. Stehen diese gut, dass heißt, sieht der Anwalt einen positiven Verlauf des Verfahrens voraus, so kann eine Prozesskostenfinanzierung beantragt werden.

Was ist eine Prozesskostenfinanzierung?

Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Foris bietet beispielsweise auf der Website eine RVG Tabelle an, mit der Sie sich über diese Möglichkeit informieren können. Heutzutage wird eine Prozesskostenfinanzierung von vielen verschiedenen Unternehmen in Deutschlang angeboten. Ein Prozessfinanzierer übernimmt in diesem Verfahren die notwendigen Kosten einer gerichtlichen Verhandlung. Der Mindeststreitwert muss bei großen Unternehmen bei mindestens 50.000 Euro liegen, ehe eine Prozesskostenfinanzierung in Kraft tritt. Im Falle dass der Prozess gewonnen wird, erhält das finanzierende Unternehmen einen Teil des Gewinns. Kommt es dagegen zu einer Niederlage, trägt der Finanzierer die gesamten Kosten.

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