Erschließungskosten

Im Rahmen einer Erschließung fallen Kosten an. Zu diesen Kosten gehört der Anschluss von einem Grundstück an die öffentliche Straße und die Errichtung von Versorgungsanlagen für Energie und Wasser. Die dabei entstehenden Kosten werden als Erschließungskosten bezeichnet. Auch gehören die Kosten der öffentlichen Plätze, Kabel- und Telefonnetzen, Lärmschutzanlagen, Gehwege und deren Beleuchtung anteilig zu den Erschließungskosten. Daher ist auch vor dem Kauf von einem Grundstück zu ermitteln, inwieweit die Immobilie bereits erschlossen ist und welche entstandenen Kosten vom Verkäufer bereits bezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten einer Erschließung muss der Käufer nach einer Eintragung in das Grundbuch alleine bezahlen, wenn es hierzu keine anderen Vereinbarungen im Kaufvertrag gibt. Aus diesem Grund ist es auch vor der Baufinanzierung wichtig, dass sich für die noch anfallenden Erschließungskosten informiert wird, denn diese sind auf den Grundstückspreis als Anschaffungskosten mit einzurechnen.
Sobald die Erschließung abgeschlossen worden ist, ermittelt die Gemeinde die entstandenen Erschließungskosten. Diese werden dann auf alle Grundstücke verteilt, die mit den Anlagen erschlossen worden sind. Die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke erhalten dann den Beitragsbescheid von der Gemeinde. Als Eigentümer des Grundstücks wird immer jener Adressat gewählt, der im Grundbuch eingetragen ist.
Nach dem BGB ist der Verkäufer von einem Grundstück dazu verpflichtet, für alle Maßnahmen die Erschließungskosten zu tagen, die bautechnisch bis zu dem Tag eines Vertragsabschlusses begonnen wurden. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, wann der Beitragsbescheid zugestellt worden ist. Haben sich allerdings der Käufer und Verkäufer darauf geeinigt, dass die Kosten der Erschließung durch den Verkäufer getragen werden, muss dieser auch dafür aufkommen. Es gibt eine Checkliste für die Erschließungskosten, anhand welcher zu erkennen ist, welche Maßnahmen bereits abgerechnet worden sind. Zu den Maßnahmen gehören Straßen, Gehwege, Parkplätze, Radwege, Grünanlagen, Straßenbeleuchtungen, verkehrsberuhigte Zonen, Fußgängerzonen, Stützmauern bei Hanganlagen oder Ufern, Lärmschutzwälle, Kanalisation, Wasserleitungsnetz, Stromversorgung und Gasversorgung. Natürlich werden nicht alle Erschließungsmaßnahmen für ein Grundstück anfallen. Um zu erfahren, welche Maßnahmen vorgenommen werden und für welche dann auch die entsprechenden Erschließungskosten anfallen, können die notwendigen Informationen bei der zuständigen Gemeinde erfragt werden.

Um durch die Erschließungskosten nicht eine finanzielle Sonderbelastung hat, sollte eine Einschätzung der Kosten erfolgen und dieser Betrag mit in den Finanzierungsbetrag einfließen.