Hypothekenbankgesetz

Das Hypothekenbankgesetz ist vom 9. September 1998 und wurde zuletzt 2005 geändert und durch das Pfandbriefgesetz ersetzt. Das Hypothekenbankgesetz (HBG) ist in Deutschland zuständig für die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken. Hypothekenbanken sind private Kreditinstitute die Grundstücke beleihen und Hypothekenpfandschreiben ausgeben. Die Aufsicht über die Hypothekenbanken hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Hypothek ist eine finanzielle Absicherung, die bei einer Finanzierung als Sicherheit eingesetzt wird. Hypotheken werden in das Grundbuch eingetragen und gehören zum Grundpfandrecht. Ein Grundpfandrecht ist eine Absicherung eines Kredites, eines Darlehns. Die Grundpfandrechte sind in den §§ 1113 – 1203 BGB geregelt. Das Grundpfandrecht ist ein Sicherungsrecht für ein Grundstück. In Deutschland gehören die Hypothek, die Rentenschuld und die Grundschuld zum Grundpfandrecht. Sie werden als Sicherheit für ein Darlehen, für einen Kredit, eingeräumt. Das Grundpfandrecht entsteht auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Grund¬stückseigentümer und demjenigen, zu dessen Gunsten das Grundpfandrecht bestellt werden soll. Mit dem Grundpfandrecht erhält der Kreditgeber die Option, sich diese Summe durch eine Zwangsversteigerung zu holen, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist die Zahlungen zu leisten. Erbringt der Zahlungspflichtige die Zahlungen nicht, kann der Inhaber des Grundpfandrechts die Zwangsvollstreckung des Grundstücks betreiben, um an sein Geld zu kommen. Beim Grundpfandrecht Rentenschuld, wird eine regelmäßige Zahlung an den Gläubiger vereinbart. Werde keine Raten mehr gezahlt, so kann sie Bank von dem Grundpfandrecht gebrauch machen. Ein Grundpfandrechtsgäubieger ist ein Kreditgeber, der sich diesen durch ein Grundpfandrecht gesichert hat. Ein Grundpfandrecht ist eine Absicherung eines Kredites, eines Darlehns. Meist entsteht dies im Rahmen einer Baufinanzierung. Das Grundpfandrecht ist ein Recht für ein Grundstück. Dazu gehören in Deutschland die Hypothek, die Rentenschuld und die Grundschuld. Sie werden als Sicherheit für einen Kredit, für ein Darlehn eingeräumt. Der Grundpfandrechtgläubiger lässt das Grundpfandrecht eintragen, um damit seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner zu sichern. In einer notariellen Urkunde sind neben der Höhe des Grundpfandrechtsbetrages, die Zinsen und der belastete Besitz vermerkt. Diese Urkunde bekommt das Grundbuchamt. Die Hauptzecke vom HBG sind die Definition des Begriffs Hypothekenbank, Pfandbrief, die Deckung von Pfandbriefen und die Regelungen zu Treuhändern. Viele Bestimmungen des HBG beziehen sich auch alle Banken, allerdings ist es in der Hauptsache auf die Hypothekenbanken bezogen.