Katasteramt

Das Katasteramt wird auch Vermessungsamt oder Liegenschaftsamt genannt. Das Katasteramt ist in seinem Amtsbezirk für folgende Aufgaben zuständig: für die Erhebung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, für die Flurstückgrenzen sowie für die Erhebung und Bereitstellung topografischer Informationen. Die Grundlage für die Tätigkeit der Vermessungs- und Katasterämter ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000. Sie erfüllen Aufgaben gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB).

Die Flurkarte wurde ungefähr 1870 in Deutschland eingeführt und ist ein amtliches Dokument. Es wird auch Lageplan oder Liegeschaftkarte genannt. Neben der exakten Lage der Grundstücke, Grundrisse und der Größe der Grundstücke und Gebäude sind auch topografische Eigenschaften, Wege, Gewässer, Straßen, die Grenzen, die Flurnamen und Flurnummern, Wälder, Wiesen, die Gemeindegrenzen, Gebäudenummern, der Schienenverkehr auf der Flurkarte zu sehen. Aber auch Verwendungszwecke der Grundstücke, wie Flächennutzung, die Bebauung und Altlasten sind verzeichnet. Außerdem die Himmelsausrichtung der Grundstücke und Gebäude. Flurstücke werden auch Parzelle genannt. Im Gegensatz zu einem Grundstück kann an einem Flurstück kein Eigentumsrecht ausgeübt werden. Es gibt verschiedene Arten von Fluren. Einige sind nach ihrer Form benannt, wie die Bockflure oder die Streifenflure, andere deuten auf die Art des Landes hin, wie Gewannflur oder Hufenflure. Flurstücke sind definierte Teile der Erdoberfläche.

Die Flurkarten werden in der Regel von für Bauämter sowie für Käufer von Gebäuden und Grundstücken so wie für Bauanträge gebraucht und sind beim Katasteramt zu bekommen. Allerdings ist eine Gebühr zu errichten.

Um die Bemessungstechniken, die ein Katasteramt durchführt, auch vornehmen zu können, muss eine spezielle Ausbildung dafür absolviert werden. Daran kann man erkennen, dass die Aufgaben eines Katasteramtes nicht einfach mal ebenso zu erledigen sind und die Anforderungen an die Landvermessung sehr hoch sind, wenn es um die Vermessung von bereits bestehenden Grundstücken geht, die beispielsweise geteilt werden sollen, denn es müssen die Grenzen zu den öffentlichen Gebieten sehr streng eingehalten werden. Auch vermisst das Katasteramt Straßen und Grundstücke, um zu erfahren, ob eventuell eine Absenkung stattgefunden hat. Das Katasteramt arbeitet sehr eng mit dem Grundbuchamt zusammen, damit die einst festgestellten Größen miteinander verglichen werden können. Sollten sich nämlich unterschiede bei den Maßen herausstellen, muss eine neue Vermessung durchgeführt werden.