Kredit für Existenzgründer – Teil 2

Bonität und Sicherheiten
Die Bonität – also die Kreditwürdigkeit des Antragstellers – ist für die Bank das wichtigste Kriterium um zu beurteilen, ob ein Darlehen vergeben werden kann oder nicht. Fast jeder wird schon einmal das Wort „Schufa“ (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) gehört haben. Dabei handelt es sich um nichts anderes als eine Einrichtung, die speziell dafür geschaffen wurde, es Unternehmen möglichst einfach zu machen, die Bonität eines potentiellen Kunden einschätzen zu können. Fast jede Bank fragt heutzutage vor der Vergabe eines Kredits die Schufa nach entsprechenden Einträgen des Kreditnehmers ab. Solche Einträge können beispielsweise in der Vergangenheit geplatzte Ratenkredite, erwirkte Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und vieles mehr sein. Stößt die Bank bei der Abfrage der Schufa-Daten auf einen oder mehrere Einträge, wird der gewünschte Kredit in aller Regel nicht vergeben.
Doch die Bonität hängt grundsätzlich nicht nur von den Einträgen in der Schufa ab. Sie ist immer auch etwas subjektiv zu beurteilen. Konkret heißt das, dass beispielsweise langjährige Kunden einer Bank in Vergleich zu Neukunden in der Regel eine deutlich höhere Bonität genießen. Wenn Sie also eine Hausbank haben, bei der Sie schon viele Jahre Kunde sind und bei der es noch nie Probleme mit überzogenen Konten, zurückgegangen Überweisungen etc. gab, können Ihre Chancen zum Erhalt eines Kredits hier wesentlich besser stehen, als wenn Sie es als Neukunde bei einer anderen Bank versuchen.
Neben der Bonität sind die vom Kunden gebotenen Sicherheiten für die Bank ein ebenso wichtiges Kriterium für die Vergabe des Kredits. Sicherheiten können dabei aus finanziellen Mitteln, aber auch in Form von materiellen Dingen bestehen. Der Klassiker ist hierbei Wohneigentum. Wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen und diese als Sicherheit bei der Bank vorweisen können, werden Sie in der Regel keine Probleme haben, zumindest eine kleinere bis mittlere Kreditsumme zu erhalten. Ebenso beliebt als Sicherheiten sind Bausparverträge oder Lebensversicherungen. Im Ernstfall kann das Kreditinstitut diese beleihen oder auch kündigen und sich anschließend die entsprechende Summe auszahlen lassen.

Zudem können auch andere materielle Dinge wie beispielsweise hochwertige Fahrzeuge, Schmuck bzw. Edelmetalle oder Antiquitäten als Sicherheiten für eine Kreditvergabe herangezogen werden. Inwieweit das Kreditinstitut diese Gegenstände akzeptiert, ist allerdings von Bank zu Bank verschieden.
Wenn Sie keine der vorgenannten Sicherheiten bei Ihrer Bank vorweisen können, bleibt Ihnen noch die Benennung eines Bürgen. Dabei handelt es sich um eine Person, die für den Kreditnehmer bürgt, das heißt, die im Zweifelsfall mit ihrem Kapital für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einsteht. Viele Existenzgründer finden einen solchen Bürgen im Familienkreis. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen, damit es im Ernstfall nicht zu Streitigkeiten kommt.

Wenn die Bank keine der genannten Sicherheiten fordert (z.B. bei kleineren Kreditsummen), wird sie zumindest darauf bestehen, dass der Kreditnehmer eine gewisse Summe an Eigenkapital mitbringt. Die Höhe dieses Eigenkapitalanteils richtet sich dabei nach der Höhe des Kreditbetrags sowie nach eventuell vorhandenen anderen Sicherheiten.