Kredit für Existenzgründer – Teil 3

Die verschiedenen Kreditformen

Als Privatperson kennt man den klassischen Ratenkredit, bei dem die Kreditsumme in festgelegten monatlichen Raten über einen bestimmten Zeitraum zurückgezahlt wird. Diesen gibt es selbstverständlich für Existenzgründer auch, jedoch existieren im gewerblichen Bereich zahlreiche weitere Kreditformen. Mit den wichtigsten möchten wir uns hier etwas näher beschäftigen.

Der Betriebsmittelkredit
Der so genannte Betriebsmittelkredit – auch Kontokorrentkredit genannt – ist für Selbstständige eine der einfachsten Möglichkeiten, kurzfristig an Kapital zu kommen. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um nichts anderes als einen Dispokredit, der auf das Firmenkonto gewährt wird. Der Unternehmer erhält damit also die Möglichkeit, das Firmenkonto bis zu einer gewissen Grenze zu überziehen. Bei vielen Banken wird hier – im Gegensatz zum Dispokredit auf dem Privatkonto – allerdings eine Frist festgelegt, bis zu der das Geschäftskonto wieder ausgeglichen sein muss. Ebenfalls ist es möglich, dass seitens des Kreditinstituts vorgeschrieben wird, monatlich einen bestimmten Betrag auf das überzogene Konto einzuzahlen, um dieses in einer angemessenen Zeit wieder auszugleichen.
Der Betriebsmittelkredit eignet sich besonders dafür, kurzfristige Liquiditätsengpässe auszugleichen. So können damit beispielsweise Waren oder Rohstoffe vorfinanziert werden. Sobald die Kunden dann die fertigen Endprodukte kaufen, kann mit den erzielten Umsätzen das Konto wieder ausgeglichen werden. Zinsen fallen bei dieser Kreditform nur dann an, wenn sie auch wirklich in Anspruch genommen wird. Die meisten Banken schreiben dabei vor, das der Betriebsmittelkredit nicht zur Finanzierung von Anlagegütern verwendet werden darf. Dies können zum Beispiel Immobilien, Maschinen oder Fahrzeuge sein. Zur Finanzierung solcher Anschaffungen ist ein Investitionskredit nötig.

Der Investitionskredit
Wer nicht nur kurzfristig Kapital für sein Geschäft benötigt, sondern die Anschaffung von so genanntem Anlagevermögen plant, kommt um einen Investitionskredit für Existenzgründer nicht herum. Hierbei handelt es sich um eine mittel- bis langfristig ausgelegte Finanzierung. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwölf Monate oder mehr.
Doch worum handelt es sich bei Anlagevermögen überhaupt?
Als Anlagevermögen werden alle Dinge bezeichnet, die dafür angeschafft werden, das Unternehmen wirtschaftlich voranzutreiben. Dies können z. B. Grundstücke und Firmengebäude sein, neue Maschinen oder auch Fahrzeuge.
Um einen Investitionskredit aufzunehmen, muss der Existenzgründer in der Regel eine angemessene Eigenkapitalausstattung beziehungsweise ausreichende Sicherheiten mitbringen. Wichtig ist außerdem, dass die Finanzierungszeit auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens abgestimmt wird. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise bei der Investitionen in neue Fahrzeuge diese nur solange finanziert werden, wie sie voraussichtlich genutzt werden.
Die Zinssätze des Investitionskredits bemessen sich sowohl an der Finanzierungszeit, als auch an den vom Kreditnehmer mitgebrachten Sicherheiten. In der Regel gilt hier: je geringer sich das Risiko für die Bank darstellt, desto günstiger fallen die Zinssätze für den Kreditnehmer aus. Im Umkehrschluss bedeutet das: je schlechter die Sicherheiten und je länger die Finanzierungszeit, desto höher die Zinssätze.
 

Bisher sind folgende Teile der Serie "Kredit für Existenzgründer" erschienen:

Teil 1: Einführung
Teil 2: Bonität und Sicherheiten