Negativerklärung

Im Bereich kleiner Darlehenssummen wird eine Negativerklärung als eine Art Sicherheit angesehen. Eine Negativerklärung verlangt der Darlehensgeber dann vom Darlehnsnehmer. Mit der Abgabe dieser Erklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, das Vermögen in seinem Besitz nicht zum Nachteil des Darlehensgebers zu ändern. Dies bedeutet, dass beispielsweise Grundbesitz nicht belastet werden darf, etwa für andere Kredite, Vermögen nicht veräußert werden darf und auch keine Sicherheiten für Dritte gestellt werden dürfen, falls dies den Empfänger der Negativerklärung benachteiligen würde.

Durch eine Negativerklärung ist es meist überflüssig, eine Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Diese Erklärung wird meist für Darlehen gewährt, welche etwa 10.000 Euro betreffen. In Ausnahmefällen können es auch 15.000 Euro sein. Für Darlehensnehmer kann eine Negativerklärung ein Vorteil sein.

Viele Kreditinstitute verlangen für die Gewährung eines Kredites, dass der Darlehnsnehmer Sicherheiten stellt. Es müssen aber nicht immer Sicherungsübereignungen, Bürgschaften oder Verpfändungen sein, denn auch Negativerklärungen werden akzeptiert. In der Regel allerdings nur dann, wenn ein Darlehnsnehmer eine ausgezeichnete und lückenlos positive Bonität vorweisen kann. Weiterhin muss ein recht großes Vertrauensverhältnis zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer bestehen, damit die Negativerklärung als Sicherheit angenommen wird. Die Größenordnung, wann die Negativerklärung von einer Bank ermöglicht wird, entscheidet im Grunde jedes Kreditinstitut für sich und legt den Rahmen auch unterschiedlich fest. Sicherheiten sind für eine Bank immer das A und O, wenn es um große Darlehenssummen geht, da eine Negativerklärung aber keine Sicherheit ist, die greifbar ist, wird sie nur ungern von Kreditinstituten akzeptiert. Zwar darf der Eigentümer die Vermögenswerte und auch keine Grundstücke veräußern, denn noch hat das Kreditinstitut nicht die Möglichkeiten, die sich beispielsweise mit der Eintragung einer Grundschuld ergeben. Aus diesem Grund hat es sich auch standardisiert, dass die Negativerklärung lediglich noch bis Darlehenssummen von 15.000 Euro akzeptiert wird.

Unmöglich wird der Abschluss eines Kreditvertrages immer, wenn keine Sicherheiten vorzuweisen sind. Daher handelt es sich bei der Negativerklärung auch nicht ausschließlich um Immobilien oder Grundstücke, welche nicht verkauft werden dürfen, sondern auch um sonstige Vermögenswerte. Dies können Aktien oder Wertpapiere sein, bei welchen das Risiko eines Wertverlustes sehr gering ist. Der Vorteil für einen Darlehensnehmer liegt bei der Negativerklärung darin, dass es keine Verpfändung der Vermögenswerte geben kann.