Raus aus der Schuldenfalle

Insolvenz ist im Allgemeinen die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Hierbei wird zwischen Regel- und Privatinsolvenz unterschieden. Wo die Unterschiede der beiden Möglichkeiten liegen und wie Sie am besten Privatinsolvenz anmelden, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Die Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz betrifft Kleingewerbetreibende und ehemals selbständig tätige Personen mit mehr als neunzehn Gläubigern, im Zeitpunkt der Antragstellung noch Selbständige und Freiberufler sowie Kapitalgesellschaften. Eine Insolvenz liegt vor, wenn eine akute Zahlungsunfähigkeit besteht, eine Zahlungsunfähigkeit droht oder eine Überschuldung vorliegt.

Die Verbraucher-/ Privatinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz wird auch als Privatinsolvenz bezeichnet, da sie sich auf Privatpersonen bezieht. Dies betrifft Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld (II)- Bezieher, Sozialhilfeempfänger sowie Rentner und Pensionäre. Auch Kleingewerbetreibende und ehemals Selbstständige mit weniger als zwanzig Gläubigern können für das Privatinsolvenzverfahren zugelassen werden, wenn keine Ansprüche von Arbeitnehmern mehr bestehen.

Privatinsolvenz anmelden

  • Die Privatinsolvenz beantragen beginnt damit, den entsprechenden Antrag auszufüllen und diesem beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. In diesem Antrag muss der Antragsteller seine aktuelle Situation offenbaren, zum Beispiel Arbeitgeber und Einkommen. Auch nach einem Verfahrensbevollmächtigten, beispielsweise Anwalt oder Schuldnerberater, wird gefragt.
  • Der zweite Schritt im Verbraucherinsolvenzverfahren ist es die Abtretungserklärung zu unterzeichnen. Mit dieser erklärt sich der Schuldner bereit, dass sein Einkommen, das über einem bestimmten Existenzminimum liegt, für die Schuldentilgung verwendet werden darf.
  • Ist dies erledigt, beginnt eine lange Zeit des Schuldenabbaus, denn eine Privatinsolvenz dauert mehrere Jahre, genau genommen sechs. In dieser Zeit muss sich der Schuldner an viele Regeln und Verpflichtungen halten, er darf sich sprichwörtlich nichts zu Schulden kommen lassen. Wie mit der Abtretungserklärung vereinbart muss er den pfändbaren Teil seines Einkommens abgeben. Darüber hinaus muss er jeden Wohnungs- und Jobwechsel melden. Arbeitslose Schuldner müssen sich um eine Anstellung bemühen und jeden zumutbaren Job annehmen. Neue Schulden zu machen ist natürlich gänzlich tabu. Sind die sechs Jahre voller Disziplin und Verzicht überstanden, so wird der Schuldner vom Gericht schuldenfrei gesprochen und von seinen Restschulden befreit. Lediglich Geldstrafen nach Strafdelikten und Unterhaltsforderungen werden nicht erlassen.

Grundsätzlich ist die Privatinsolvenz ein guter Ausweg für Schuldner, die sich selbst nicht mehr aus ihrer misslichen Lage befreien können. Mit einem kompetenten Schuldenberater an der Seite kann der Weg in die Schuldenfreiheit gelingen.

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