Schätzkosten

Müssen Kreditinstitute eine Feststellung vom Wert einer Immobilie durchführen, damit der Beleihungswert ermittelt werden kann, fallen in vielen Fällen Kosten für die Feststellung an, diese Kosten werden als Schätzkosten bezeichnet. Hierfür wird entweder ein prozentualer Wert vom Objektwert berechnet, dieser liegt bei 0,2 bis 0,5 Prozent, oder Kreditinstitute veranschlagen für die Schätzkosten eine Pauschale. Allerdings berechnet nicht jedes Kreditinstitut Schätzkosten, denn einige sehen es als eine freundliche Geste und übernehmen die Kosten selbst. Nicht immer sind die Schätzkosten sofort ersichtlich, wenn ein Darlehen für die Immobilienfinanzierung aufgenommen wird. Von Kritikern wird es immer wieder bemängelt, dass es sich bei den Schätzkosten um Gebühren handelt, welche die wirklichen Kosten von einem Darlehen nicht aufdecken sollen. Werden die Schätzkosten bei der Darlehensauszahlung einbehalten, werden diese in die Berechnung des Effektivzinses nicht einbezogen. Rechtlich gesehen stehen die Schätzkosten in keinem Zusammenhang zu dem Darlehen, sondern stellen eine separate Dienstleistung eines Kreditinstitutes dar. Aus diesem Grund ist es auch für jeden Bauherrn wichtig, nicht nur auf den Zinssatz zu achten, sondern auch die zusätzlich anfallenden Kosten genau unter die Lupe zu nehmen. Da die anfallenden Kosten für ein Darlehen detailliert aufgeführt werden müssen, können neben den Kontoführungsgebühren, den Teilzahlungsaufschlägen und den Bereitstellungszinsen auch die Schätzkosten gesehen werden. All diese Kosten werden in den Effektivzinssatz nicht eingerechnet. So kann auch ein Vergleich des Darlehens vorgenommen werden, denn je weniger Kosten von einem Kreditinstitut berechnet werden, desto geringer auch die Belastung für einen Darlehensnehmer. Bevor das Kreditinstitut zur Feststellung eines Immobilienwertes beauftragt wird, sollte geklärt werden, ob hierfür Schätzkosten anfallen. So könnte man sich auch an ein anderes Kreditinstitut wenden, welches diese Kosten nicht berechnet. Mit dem kostenlos ermittelten Wert kann dann auch zu der Bank gegangen werden, welche die Kosten berechnen würde. So ist der Beleihungswert festgestellt und muss nicht erneut ermittelt werden. Es wird immer wieder an die Kreditinstitute appelliert, die Schätzkosten selbst zu tragen und nicht auch noch den Kunden zu berechnen, denn diese haben durch die Aufnahme von einem Darlehen bereits ausreichend Kosten, welche ihnen berechnet werden. Hierzu gehören auch die Bearbeitungsgebühren, in welchen normalerweise alle für die Kreditaufnahme notwendigen Maßnahmen und dabei entstehenden Kosten enthalten sein sollten.