Sterbegeldversicherung – eine sinnvolle Vorsorge

Sterbegeldversicherung – eine sinnvolle Vorsorge

Als Sterbegeldversicherung bezeichnet man die Geldanlage in Form einer Kapitallebensversicherung, die die mit dem unmittelbaren Tod einer Person verbundenen Kosten tragen soll. Dazu gehören unter anderem die Beerdigungskosten. Vor allem wenn der Verstorbene keine Hinterbliebenen hat, macht diese Art der Vorsorge durchaus Sinn, damit in jedem Fall eine angemessene Bestattung möglich wird. Die Sterbegeldversicherung weist meist eine relativ geringe Versicherungssumme auf und gilt als Nachfolge des im Jahr 2004 ausgelaufenen Sterbegeldes, das damals von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet wurde und zuletzt bis zu fünfhundert Euro betrug. Diese Form der Kapitallebensversicherung wird bereits seit geraumer Zeit hauptsächlich von kleinen Versicherungsunternehmen angeboten, weshalb diese auch oft als sogenannte Sterbekassen besser bekannt sind.

Beiträge altersabhängig

Die Beiträge zu dieser Form der Versicherung unterscheiden sich – wie bei Versicherungen so oft – in Bezug auf die Beitragszahlungen, die bis zum 65. Lebensjahr oder sogar teilweise bis zu einem Alter von 85 Jahren geleistet werden. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, ein Leben lang feste und regelmäßige Beiträge in die Versicherung einzuzahlen. Zu dieser Summe kommen dann noch Leistungen aus erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft, sodass sich der endgültige Leistungsbetrag aus diesen beiden Komponenten zusammensetzt und von ihnen abhängt.

Keine Gesundheitsprüfung nötig

Bei der Sterbegeldversicherung die auf Sterbegeldvorsorge.net zu finden ist wird der Beitrag genau wie bei anderen Lebensversicherungen nach dem Alter des Versicherungsnehmers bemessen, dies hat zur Folge, dass bei Abschluss in jüngeren Jahren zwar länger, dafür aber weniger höhere Beiträge zu zahlen sind. Im Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen muss der Versicherungsnehmer für eine Sterbegeldvorsorge keine gesundheitliche Untersuchung absolvieren, da diese in keinem Verhältnis zu den teilweise geringen Leistungen für den Todesfall stehen. Allerdings wird oft eine sogenannte Wartezeit von drei Jahren vereinbart, in dessen Zeitraum lediglich eine gestaffelte Erstattung der Beiträge ausgezahlt wird. Tritt der Todesfall bereits im ersten Jahr nach Abschluss der Sterbegeldversicherung ein, werden meist nur die geleisteten Beiträge ausgezahlt. Unterschiede bestehen bei manchen Instituten im Hinblick auf das Erreichen eines sehr hohen Alters, hier kann es sein, dass zum Beispiel grundsätzlich dem Versicherungsnehmer im Alter von 80 Jahren die Summe fällig gestellt wird, wohingegen manche Institute tatsächlich eine lebenslange Laufzeit der Versicherung haben.

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