Vorsorgen mit der Sterbegeldversicherung

Im Leben gibt es nichts umsonst und sogar das Sterben kann zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Denn neben den eigentlichen Kosten der Bestattung kann durch Leichenschmaus, Blumenschmuck und allerlei Gebühren schnell ein fünfstelliger Betrag zusammenkommen. Wenn Sie über keine Rücklagen verfügen und diese Kosten nicht Ihren Hinterbliebenen aufbürden wollen, dann sollten Sie Ihre Altersvorsorge durch eine Sterbegeldversicherung vervollständigen.

Eine Sterbegeldversicherung sollte man früh genug abschliessen

Eine Sterbegeldversicherung ist im Prinzip nichts anderes als eine kleine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Mit relativ geringen Versicherungssummen von etwa 10.000 Euro bis 30.000 Euro können Sie damit die Kosten im Todesfall abdecken, die ansonsten den Angehörigen zur Last fallen würden. Vom Staat haben Sie jedenfalls nichts zu erwarten: das Sterbegeld wurde ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Von den Versicherungsbeiträgen wird – wie bei jeder anderen Lebensversicherung auch – ein bestimmter Anteil verzinst. Ein weiterer Anteil fließt in die Verwaltungskosten. Der Rest bildet quasi den Gewinn der Versicherungsgesellschaft, die dafür den Versicherungsschutz bietet.

Eine günstige Versicherung

Eine Sterbegeldversicherung gilt idealerweise bis zum Tode. Das unterscheidet sie grundlegend von den meist günstigeren Risikolebensversicherungen, deren Laufzeit normalerweise nur bis zum 70. Lebensjahr geht. Die Versicherungssumme ist garantiert, so dass Sie sicher sein können, dass Ihre Angehörigen den vereinbarten Betrag auch tatsächlich bekommen. Der Beitrag für eine Sterbegeldversicherung wird umso höher, je älter Sie beim Vertragsabschluss sind. Warten Sie deshalb nicht zu lange damit! Oftmals verzichten die Versicherungen angesichts der niedrigen Versicherungssummen auf die bei Lebensversicherungen ansonsten übliche Gesundheitsprüfung. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass im Kleingedruckten keine Wartezeiten vereinbart sind und auch bei Unfalltod die Leistung sofort ausgezahlt wird. Auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen („Hartz 4“) können bedenkenlos eine Sterbegeldversicherung abschließen. Die Beiträge können als Mehrbedarf bzw. einkommensmindernder Posten berücksichtigt werden und die Versicherungssumme einer zu Lebzeiten fälligen Versicherung braucht man als sogenanntes Schonvermögen in der Regel nicht zu verwerteten.

Bild: Falko Matte – Fotolia.de