Zinsfestschreibungszeit

Bei der Aufnahme eines hohen Darlehens wird zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehengeber oft für einen Zinssatz vereinbart, welcher sich für einen festgelegten Zeitraum nicht verändert. Dieser Zeitraum wird als Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Aber nicht nur bei hohen Darlehenssummen, auch bei Verbraucherkrediten kann die Zeit der Zinsfestschreibung vereinbart werden. Diese liegt dann bei 6 bis 72 Monaten und ist oft abhängig von der Laufzeit eines Kredites. Bei hohen Darlehen, beispielsweise für eine Baufinanzierung kann die Zinsfestschreibungszeit bis zu 20 Jahre betragen. Die Regel sind aber eigentlich zehn Jahre. Es können auch andere Zeiten vereinbart werden, was aber selten der Fall ist. Der nominale Zinssatz bleibt also während dieser Zeit immer gleich und kann sich nicht verändern. Es lässt sich durch die Zinsfestschreibungszeit die finanzielle monatliche Belastung durch das Darlehen sehr gut in die Finanzierungsplanung einplanen. Das Darlehen kann allerdings während der Zeit der Zinsfestschreibung nicht gekündigt werden. In Ausnahmefällen akzeptieren die Kreditinstitute eine Kündigung, berechnen aber dementsprechend hohe Gebühren. Nach Ablauf von zehn Jahren hat der Darlehensnehmer aber das Recht, mit Einhaltung der Kündigungsfrist, das Darlehen zu kündigen. Dies wird oft in Anspruch genommen, weil dann nach einem günstigeren Angebot gesucht wird. Es gibt durch die Zinsfestschreibungszeit Vor- und Nachteile für den Kreditnehmer. Da sich der nominale Zinssatz nicht verändern kann, erfolgt auch keine Anpassung, falls die Marktentwicklung einen günstigeren Zinssatz hergeben würde. Allerdings kann sich der Zins auch nicht verändern, wenn dieser sich zum Nachteil des Kreditnehmers ergeben würde. Im Grunde kann es als Ausgleich angesehen werden, denn weder der günstigere noch der höhere Zinssatz werden für auf den Kredit angepasst.

Die Zinsfestschreibungszeit sollte ein Kreditnehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn bei Vertragsabschluss ein günstiger Zinssatz angeboten wird. Andernfalls würde sich die monatliche Belastung und damit auch Gesamtkreditsumme wesentlich erhöhen, was einen Nachteil für den Kreditnehmer ergeben würde.

Welche Zeit der Zinsfestschreibung gewählt wird, muss von der aktuellen und auch zukünftigen Zinssituation auf dem Markt abhängig gemacht werden. Kann nämlich gesehen werden, dass sich in wenigen Jahren der Zinssatz wesentlich verringert, sollte eine möglichst kleine oder gar keine Zinsfestschreibungszeit mit dem Kreditgeber vereinbart werden. Wichtig ist aber vor allem das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende Zinsniveau. Oftmals bieten Kreditinstitute bei einer Zinsfestschreibungszeit auch einen relativ geringen Zinssatz an.