Zusatzsicherheiten

Soll ein Kredit in größerer Höhe von einem Kreditinstitut gewähr werden, muss ein Kreditnehmer in der Regel eine Sicherheit für die Kreditsumme hinterlegen. Grund hierfür ist, dass der Kreditgeber so ein geringeres Risiko hat und auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers den Kredit gedeckt bekommt. Als besonders sichere Sicherheiten gelten Grundstücke und Immobilien, denn sie bringen einen recht großen Gegenwert mit sich. Es kann aber auch der Fall sein, dass der Wert der Sicherheiten nicht ausreichend ist, um die gesamte benötigte Kreditsumme abzudecken und zu besichern. In solchen Fällen verlangt der Kreditgeber weitere Sicherheiten, diese werden dann als Zusatzsicherheiten bezeichnet. Der Schuldner hinterlegt also nicht nur eine Sicherheit sondern zwei und noch mehr. Da aber ein Kreditnehmer in seltenen Fällen auch über zwei Immobilien verfügt, können natürlich auch andere Formen an Sicherheit hinterlegt werden. Als Zusatzsicherheiten gelten auch Personen, welche eine Bürgschaft für den Kredit übernehmen. Dabei muss es sich nicht um eine Bürgschaft für den gesamten Kredit handeln, denn es reicht, dadurch dass schon eine Immobilie als Sicherheit gestellt worden ist, eine Teilbürgschaft für den Teil des Kredites aus, der nicht gedeckt werden kann. E kann auch der Fall sein, dass ein Kreditinstitut Zusatzsicherheiten verlangt, wenn die Kreditsumme den üblichen Satz der Kreditsummen übersteigt oder die Bonität eines Kreditnehmers nicht einwandfrei ist. Dies kann sogar während der Kreditlaufzeit der Fall sein, wenn Umsätze zu einer Bonitätsverschlechterung führen. Der Kreditgeber kann somit auch während der Laufzeit vom Darlehensnehmer verlangen, dass Zusatzsicherheiten hinterlegt werden müssen.

Als Zusatzsicherheit kann auch das Gehalt eines Kreditnehmers genutzt werden. Ebenso Verpfändungen von Wertpapieren oder Bankguthaben. Besonders gerne werden auch Bausparverträge als Zusatzsicherheit hinterlegt und von Kreditinstituten akzeptiert, weil hier die Bank sicher sein kann, dass eine Auszahlung erfolgt. Vor allem muss so keine Wertermittlung vorgenommen werden, denn es ist absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Bausparvertrag fällig wird.

Für den Kreditnehmer sind Zusatzsicherheiten eine Möglichkeit, einen höheren Kredit zu bekommen, um die Finanzierung eines Gutes auch vollständig vornehmen zu können. Wer keine Zusatzsicherheiten hat, muss damit rechnen, dass das Kreditinstitut Kredite ab einer gewissen Summe nicht gewähren wird, weil das Ausfallrisiko einfach zu hoch ist.