Ablösung

Von einer Ablösung wird gesprochen, wenn ein bestehender Kredit durch Tilgung oder Umschuldung gelöscht wird. Die Ablösung durch Umschuldung kann meist sehr problemlos vorgenommen werden, anders sieht es allerdings oft bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens aus. Manchmal ergibt es sich einfach, das Geld zur Verfügung steht, mit welchem ein bestehender Kredit vollständig getilgt werden kann. Dies lohnt sich, weil dann zukünftig keine Tilgungs- und Zinsraten mehr entrichtet werden müssen. Aber wer ein Restdarlehen tilgen möchte, kann dies nicht immer sehr problemlos. Wurde beispielsweise mit dem Kreditgeber für einen bestimmten Zeitraum oder die gesamte Vertragslaufzeit ein Zinssatz festgelegt und vereinbart, muss hier der Bank oftmals ein berechtigtes Interesse vorgelegt werden, damit der Kreditvertrag vorzeitig gelöscht werden kann. Der Grund, dass Banken eine vorzeitige Ablösung nicht ohne Weiteres durchführen, liegt oft darin, dass dieses Geld durch die fehlenden Zinszahlungen verloren geht. Vor allem bei Grundstücksdarlehen gibt es verschiedene berechtigte Interessen für eine Ablösung.

Ablösung – Ein Kredit wird ersetzt, nicht getilgt

Grund einer Ablösung kann beispielsweise sein, wenn ein Grundstück weiterverkauft werden möchte, dies aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, weil es lastenfrei sein muss und die notwendigen Mittel nicht auf andere Weise aufgebracht werden können. Weiterhin sind eine Scheidung und der Tod von einem Angehörigen Gründe, wenn ohne den Verkauf der Immobilie der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann.
Wird die Ablösung aus einem dieser Gründe vorgenommen, darf das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentscheidung vom Kreditnehmer verlangen. Durch diese Entschädigung gleicht sich der Gewinn aus, welcher der Bank durch die Ablösung entgeht, weil die Zinsen eben nicht über den eigentlich vereinbarten Zeitraum bezahlt werden. Weiterhin kann es auch der Fall sein, dass die Kreditzinsen niedriger geworden sind, seit das Darlehen aufgenommen worden ist. Dann kann nämlich die Bank den zurückgeflossenen Geldbetrag nur zu ungünstigen Konditionen erneut verleihen. Auch diesen Ausgleich kann die Bank bei einer Ablösung vom Darlehensnehmer verlangen. Wird der Restbetrag eines Darlehens oder Kredites vorzeitig bezahlt, kann auch ein Entgelt von der Bank auf Grund des Verwaltungsaufwandes verlangen. Bevor ein Darlehen durch eine Ablösung gelöscht wird, sollte sich jeder Darlehensnehmer bei dem entsprechenden Kreditinstitut beraten lassen. Außerdem ist es hilfreich, sich durch den Notar oder die Notarin beraten lassen.