Bearbeitungsgebühr

Eine Bearbeitungsgebühr fordern Banken für die Leistungen gerne von einem Vertragspartner. Diese Art der Entgelte werden im Finanzwesen vor allem mit der Kreditvergabe erhoben. Diese Gebühren/Entgelte sind für die Prüfung vor der eigentlichen Genehmigung eines Kredites und die mit der Kreditvergabe in Verbindung stehenden Bearbeitungen als Entschädigung für den entstandenen Aufwand anzusehen. Kreditgeber stehen mit einem Kreditantrag in der Pflicht, die Kundenunterlagen zu analysieren, ein Kreditangebot zu erstellen und die einzelnen Punkte eines Vertrages zu überprüfen.

Bearbeitungsgebühr – Banken verdienen am Verdienen

Mit der / dem Bearbeitungsgebühr / -entgelt soll der entstandene Personal- und große Zeitaufwand beglichen werden. Der Kreditgeber hat in der Regel einen Pauschalsatz für die Gebühren/Entgelte. Dieser liegt normalerweise bei 2 bis 5 Prozent des Darlehensbetrages. Es kann aber auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden. Bei diesem spielen die Kreditsumme und die Laufzeit keine Rolle. Im Normalfall wird die Gebühr oder das Entgelt zu dem Nettodarlehensbetrag zugerechnet und so mitfinanziert. Er kann aber auch bei der Auszahlung des Kredites abgezogen werden und ist somit direkt beglichen. Wird beispielsweise eine Darlehenssumme von 10.000 Euro beantragt und liegt das Bearbeitungsentgelt bei 2 Prozent, beläuft sich das Darlehen entweder auf 10.200 Euro oder es werden nur 9.800 Euro ausbezahlt. Aber es gilt: je höher der Betrag für den Kredit, desto höher auch die / das Bearbeitungsgebühr / -entgelt. Zum Vorteil ist es aber, dass die Gebühren und Entgelte nur einmalig mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages anfallen und nicht immer wieder zu entrichten sind. Durch das Bearbeitungsentgelt wird allerdings der Effektivjahreszins beeinflusst, denn es werden die Kreditkosten, natürlich mit der Berücksichtigung auf die Laufzeit, mit zugerechnet. Demzufolge gilt hier: je höher das Entgelt um so höher der Effektivjahreszins vom Darlehen.
Bei Baudarlehen fällt eine Wertermittlungsgebühr an. Erhoben wird dieser für die Bestimmung des Verkehrswertes von einer Immobilie und für die Errechnung eines Beleihungswertes. Wann genau die / das Bearbeitungsgebühr / -entgelt fällig wird, muss mit dem Kreditgeber bei Abschluss des Kreditvertrages vereinbart werden. Je nach höher der Gebühren und Entgelte ist es aber meist günstiger und vorteilhafter, diese mit der Auszahlung des Kredites zu begleichen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Begleichung werden mit dem Kreditvertrag schriftlich vereinbart.