Zusatzsicherheiten

Wird ein Kreditantrag bei einem Kreditinstitut gestellt, verlangen diese häufig Sicherheiten für den Kredit. Dies gilt sowohl bei kleinen als auch großen Kreditsummen. Der Grund für die Hinterlegung von Sicherheiten liegt darin, dass das Kreditinstitut ein geringeres Risiko hat, falls es zur Zahlungsunfähigkeit beim Kreditnehmer kommen sollte. Immobilien und Grundstücke gehören zu den Sicherheiten, die von Kreditinstituten besonders gerne angenommen werden. Dies liegt an den hohen Werten, die diese Sicherheiten haben. Nicht immer aber verfügt ein Kreditnehmer über ausreichende Sicherheiten, damit der Kredit gedeckt wird. Ist dies der Fall, muss der Kreditnehmer, damit der Kredit überhaupt gewährt wird, weitere Sicherheiten, also Zusatzsicherheiten, hinterlegen. Üblicherweise verfügt der Kreditnehmer aber nicht über mehrere Immobilien, welche als Sicherheiten übertragen werden können. Es werden dann auch von den Kreditinstituten andere Formen der Sicherheiten akzeptiert. Dies kann auch eine Bürgschaft sein. Hierbei muss es nicht eine Bürgschaft über die Gesamtkreditsumme handeln, es reicht auch eine Teilbürgschaft, sodass der Teil des Kredites besichert ist, der nicht von dem Immobilienwert besichert werden kann. Zusatzsicherheiten werden von einem Kreditinstitut verlangt werden, wenn der Kreditnehmer keine einwandfreie Bonität vorweisen kann. Selbst während der Laufzeit kann der Kreditgeber die Zusatzsicherheiten verlangen, wenn bei einer routinemäßigen Überprüfung eine negative Entwicklung der Schufa festgestellt wird. Gehalt kann auch eine Zusatzsicherheit darstellen, hier wird dann ein Pfandrecht dem Kreditinstitut übergeben. Wertpapierpfandrechte und Verpfändungen des Bankguthabens stellen ebenfalls Zusatzsicherheiten für den Kreditgeber dar. Selbst Bausparverträge sind beliebte Zusatzsicherheiten, weil hier in absehbarer Zeit die Sparbeträge fällig werden. Demnach bleibt der Bausparvertrag solange im Besitz des Kreditgebers, bis der Kredit vollständig getilgt ist, oder der Immobilienwert alleine die Restschuld decken kann. Die bis dahin gestellten Zusatzsicherheiten werden dann wieder an den Kreditgeber übertragen oder es wird erneut ein Kredit aufgenommen, welcher mit den Zusatzsicherheiten besichert wird.

Zusatzsicherheit – sicher, sicherer, am sichersten

Der Kreditnehmer hat durch die Übertragung von Zusatzsicherheiten eine bessere Chance, auch einen höheren Kredit von einem Kreditgeber gewährt zu bekommen. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn eine Finanzierung in höheren Wertbereichen gemacht werden möchte. Kann ein Kreditnehmer keine Zusatzsicherheiten stellen, wird der Kredit auch nur bis zu einer Summe gewährt, welche sich mit dem Wert der einfachen Sicherheit deckt.