Zinsfestschreibungszeit

Bei einem Vertragsabschluss für ein Darlehen werden oft Zinsen festgesetzt, welche sich für einen längeren Zeitraum nicht verändern. Diese Festsetzung wird als Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Diese Zeit wird sowohl für kleine Verbraucherkredite als auch bei hohen Darlehenssummen vereinbart. Bei Verbraucherkrediten liegt die Zeit bei einem halben Jahr bis sechs Jahre. Bei hohen Darlehenssummen beträgt die Zeit in der Regel 20 Jahre. Dies ist vor allem bei der Immobilien- oder Baufinanzierung der Fall. In seltenen Fällen werden die Zeiten anders vereinbart, aber möglich ist es allemal. Der Nominalzinssatz verändert sich also nicht und kann auch während der Festschreibungszeit nicht durch das Kreditinstitut oder den Kreditnehmer geändert werden. Die Planung der Finanzierung ist durch die Zinsfestschreibungszeit wesentlich einfacher, weil die Belastung monatlich feststeht. Während der Zeit kann aber der Kredit nicht gekündigt werden. Nur mit einer hohen Gebühr für eine außerordentliche Kündigung des Kredites akzeptieren die Kreditinstitute auch eine Kündigung während der Zinsbindungsfrist, wie es auch genannt wird. Eine Kündigung darf aber mit Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist, wenn zehn Jahre der Zinsfestschreibungszeit verstrichen sind. Viele Kreditnehmer nutzen diese Möglichkeit, um einen günstigeren Kredit aufnehmen zu können. Für den Kreditnehmer ergeben sich Vor- und auch Nachteile bei der Festschreibung von Zinsen.

Zinsfestschreibungszeit – Ich fühle mich so sicher

Auf Grund dessen, dass sich der Nominalzinssatz nicht verändern lässt, kann keine Anpassung erfolgen, wenn sich ein günstiger Zinssatz ergibt. Anders allerdings erfolgt auch keine Anpassung, wenn der Zinssatz sich für den Kreditnehmer verschlechtern würde. Sinnvoll ist eine Zinsfestschreibungszeit für den Kreditnehmer, wenn ein günstiger Zinssatz vom Kreditgeber angeboten wird. Sollte das Zinsniveau zu hoch sein, würde die Kreditsumme und damit auch die monatlichen Raten ansteigen. Für wie lange die Zinsfestschreibung erfolgen soll, muss mit dem Kreditgeber vereinbart werden. Außerdem sollte eine Analyse für die Marktzinssituation durchgesehen werden, um zu erkennen, wie sich der Zinssatz künftig entwickeln wird. Ist zu erkennen, dass sich das Zinsniveau verbessern wird, sollte die Zinsfestschreibungszeit nicht vereinbart werden. Hier sollte dann der variable Zinssatz gewählt werden. Die Zinsfestschreibungszeit sollte immer von dem Zinssatz abhängig gemacht werden, denn sonst kann es tatsächlich der Fall sein, dass ein Kreditnehmer nur Nachteile hat, weil nicht durch einen günstigen Zinssatz profitiert werden kann. Dies würde nur einen Vorteil für den Kreditgeber darstellen.