Annahmeerklärung

Wird von einer Bank ein Darlehensvertrag angenommen und somit auch genehmigt, wird von der Bank eine Annahmeerklärung erteilt. Der Kunde erhält diese Erklärung schriftlich und es wird der Nominalbetrag und auch festgelegter Zinssatz für das Darlehen darin aufgeführt. Auch ist dem Kunden in der Annahmeerklärung die Kontonummer für den Darlehnsvertrag ersichtlich. Mit der Zusendung der Erklärung wird dem Kunden durch die Bank auch mitgeteilt, welche Unterlagen noch fehlen, damit das Darlehen ausbezahlt werden kann. Auch erfolgt die Aufforderung, die Sicherheiten, die vereinbart worden sind, zu stellen. Wird als Sicherheit eine Grundschuld vereinbart, bekommt der Kunde von der Bank neben der Annahmeerklärung auch die Unterlagen für den Notar, sodass hier alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden können.

Annahmeerklärung – Natürlich die Erklärung einer Annahme

Für eine Annahmeerklärung gibt es verschiedene Regelungen. Zum einen muss diese mit einem eventuell vorangegangenen Angebot inhaltlich übereinstimmen. Die Erklärung der Annahme kann formlos erfolgen, ist aber nicht erforderlich, wenn die Erklärung „nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist, oder der Antragende auf diese verzichtet hat (§ 151 Satz 1 BGB). Handelsrechtlich kann auch das Schweigen eine Angebotsannahme bedeuten. Eine Anfechtung einer Annahmeerklärung muss nach allgemeinen Regeln erfolgen. Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass Angebot und Erklärung nicht über den gleichen Gegenstand sprechen, sondern Widersprüche zu erkennen sind. Solche Widersprüche müssen durch eine zusätzliche Auslegung des Vertrages aufgelöst werden, ansonsten für das Vertragsverhältnis nichtig werden.
Aber nicht nur Banken können eine Annahmeerklärung an den Kunden senden, denn wird dem Kunden ein Angebot unterbreitet und erklärt sich dieser damit einverstanden, sendet der Kunde die Annahmeerklärung an den Aussteller des Angebots zurück. Vertraglich sind dann die Bestandteile des Angebots und der Annameerklärung festzuhalten.
In der Regel erfolgt erst ein Angebot, dann die Zusendung der Annahmeerklärung und der notwendigen Unterlagen und zuletzt die Unterzeichnung des auf die Annahmeerklärung abgestimmten Vertrages. Veränderungen in der Annahmeerklärung müssen immer schriftlich festgehalten werden, sodass es im Nachhinein nicht zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommt. Werden Veränderungen vorgenommen, muss in der Regel einer neuen Annahmeerklärung zugestimmt werden, weil diese nicht mehr dem eigentlichen Angebot entspricht. An eine verspätet zugesendete Annahmeerklärung muss sich keine der Vertragsparteien halten, denn diese richtet sich meist nach einem befristeten Angebot.