Darlehensvertrag

Wird zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber die Auszahlung eines Darlehns vereinbart, wird hierfür ein Darlehensvertrag abgeschlossen. In diesem werden alle Bestandteile für das Übereinkommen festgehalten. Hierzu gehören die Kreditsumme, die einzelnen Konditionen, die Laufzeit und alle getroffenen Vereinbarungen. Auch gehört hier die vereinbarte Rate dazu, die Anzahl der Raten und auch die Zeitpunkte, zu wann die Raten bezahlt werden müssen. Ein sehr wichtiger Bestandteil vom Darlehensvertrag ist die Höhe des vereinbarten Zinssatzes und eine eventuelle Zinsbindungsfrist. Ein Darlehensvertrag ist die rechtliche Grundlage für ein Darlehensgeschäft und es ist in der Pflicht beider Vertragsparteien, sich an den Vertrag zu halten. Mit dem Vertrag erklärt sich ein Darlehensnehmer auch mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den allgemeinen Darlehensbedingungen eines Darlehengebers einverstanden. Sollte einer der beiden Parteien gegen Vereinbarungen des Darlehensvertrages verstoßen, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag als ein Beweismittel vorzulegen, damit er sein Recht auch durchsetzen und die Unstimmigkeiten beseitigen kann. Dies gilt auch dann, wenn Sicherheiten für ein Darlehen hinterlegt und diese vertraglich festgehalten worden sind. Besonders in diesen Fällen ist es wichtig, die Bestätigung über die gemachte Besicherung vorlegen zu können, sodass es dem Darlehensgeber beispielsweise möglich ist, diese beim Gericht zu fordern, falls der Darlehensnehmer gegen die Vereinbarungen verstoßen hat und seien Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Andersherum kann aber auch der Darlehensnehmer beim Gericht einfordern, dass der Darlehensgeber die Besicherung wieder an diesen zu übertragen hat. In den seltensten Fällen passiert es aber, dass sich ein Kreditinstitut oder Bank nicht an den Darlehensvertrag hält. Ein Darlehensvertrag verliert seine Gültigkeit, wenn der Abschluss durch den Zwang einer der Vertragsparteien erfolgt ist oder die vertraglich festgelegten Vereinbarungen als rechtswidrig angesehen werden. Ein Darlehensvertrag kann auch unter Angehörigen geschlossen werden, aber auch hier muss sich an die Vereinbarungen gehalten werden. Geschieht dies nämlich nicht, stellt es meist unter den Angehörigen ein kleines Problem dar, allerdings wird das Finanzamt hier misstrauisch und könnte davon ausgehen, dass es sich um einen nicht „ernst gemeinten Darlehensvertrag“ handelt. Grundsätzlich sollten alle Vertragsparteien den Darlehensvertrag einhalten, denn sowohl der Kreditgeber (durch Berechnung von Zinsen) als auch der Kreditnehmer (durch die Bereitstellung von Geld kann eine Sache finanziert werden) erlangen Vorteile, welche man sich nicht zunichte machen sollte.