Effektivzinssatz

Der Effektivzinssatz (eff), auch als effektiver Jahreszins oder effektiver Jahreszinssatz bezeichnet, bildet einen Kostenfaktor auf den Nominalkreditbetrag. Diese Kosten fallen jährlich an und werden in Prozent angegeben. Werden Kredite abgeschlossen, bei welchen dich der Zinssatz oder andere Faktoren für die Preisbestimmungen während der Laufzeit verändern können, wird von einem anfänglichen Effektivzinssatz gesprochen. Bestimmt wird er vom Nominalzinssatz, dem Disagio, der Tilgung und der Dauer der Zinsfestschreibung. Für die Berechnung des Effektivzinssatzes gibt es Rahmenbedingungen. Darlehensangebote können durch den Effektivzinssatz miteinander verglichen werden, wenn diese eine gleiche Zinsfestschreibungsdauer haben. Da die Aufgabe des effektiven Zinssatzes darin besteht, Kredite in einen Vergleich bringen zu können, müssen die Faktoren rechnerisch richtig in die Effektivzinssatzberechnung einbezogen werden. Zu den Faktoren gehören tilgungsfreie Jahre, Art der Tilgungsverrechnung, Tilgungsersatz, Bearbeitungsgebühren und die Darlehensgebühren. Es gibt in einem Effektivzinssatz keine Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren oder Teilauszahlungszuschläge. Sollen die eingeholten Angebote auf objektive verglichen werden, ist dies in jedem Fall zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu einem Nominalzinssatz werden beim Effektivzinssatz auch die anderen preisbestimmenden Einflüsse berücksichtigt. Im Grunde bedeutet dies, dass der Effektivzinssatz die Gesamtkosten von einem Darlehen prozentual angibt, die in einem Jahr anfallen. Zu den preisbestimmenden Einflüssen gehören der Nominalzinssatz, die Bearbeitungsgebühren, der Auszahlungskurs, der Tilgungssatz, Zinsbeginn, Zinshöhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine.
Im Jahr 1992 ist die Preisangabenverordnung (PangV) zuletzt geändert worden, welche von den Kreditinstituten verlangt, dass der Effektivzinssatz errechnet und dem Kreditantragsteller anzugeben ist. Zwar kann der Kunde dadurch die Angebote mehrerer Banken vergleichen, allerdings muss beachtet werden, dass Nebenbedingungen, die eventuell mit einem Darlehensvertrag festgelegt werden, nicht enthalten sind. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Kosten für ein Darlehen durch Schätzkosten, Bereitstellungszinsen oder Kontoführungsgebühren erheblich erhöht werden.

Für die Berechnung des Effektivzinssatzes gibt es eine durch PangV gestellte Formel, die anzuwenden ist. Es gibt auch eine so genannte „Uniform-Methode“, welche allerdings nur für die Abschätzung vom Effektivzinssatz verwendet werden darf. Von Finanzdienstleistern
ist aber nur die PangV-Formel anzuwenden und auszuweisen, denn nur diese hat eine rechtliche Gültigkeit. Das Ergebnis nach der Uniform-Methode und der PangV-Formel kann sich unterscheiden. Es ist wichtig, dass der Effektivzinssatz vor der Kreditunterzeichnung bekannt ist, denn sonst kann es passieren, dass der Kreditnehmer ein eventuell günstigeres Angebot anderer Banken nicht in Anspruch nimmt.