Kredit für Existenzgründer – Teil 4

Zinssätze und Kosten

Wie bei einem privaten Ratenkredit auch, verursacht die Aufnahme eines Darlehens zum Zweck der Existenzgründung entsprechende Kosten. Unterschieden werden muss hier zwischen den Kosten für die Zinsen und den so genannten Kreditnebenkosten. Letztere können beispielsweise aus Vermittlungs- und Abschlussgebühren oder auch aus Gebühren für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits bestehen.

Da für die Kreditinstitute bei Existenzgründern ein erhöhtes Risiko hinsichtlich des Verlusts von Kapital besteht, ist es nicht gerade einfach, in diesem Bereich Kredite zu guten Konditionen zu finden. Zinssätze von unter 10 Prozent sind hier eher die Ausnahme, wobei Sätze von über 15 Prozent nicht selten zu finden sind. Hier kann ein Vergleich wirklich lohnen.

Wichtig ist, dass Sie nach Möglichkeit einen Kredit wählen, bei dem kostenlose Sonderzahlungen möglich sind. Konkret heißt das: Sie können jederzeit im Rahmen Ihrer Möglichkeiten größere Summen des Kredits zurückzahlen und somit die Zinsbelastung wirkungsvolle reduzieren. Bei einigen Kreditinstituten ist dies nur in Verbindung mit einer „Strafgebühr“ möglich, mit der die Bank die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren möchte. Wenn möglich, sollten Sie von einem solchen Angebot Abstand nehmen.
Bei Betriebsmittelkrediten ist es üblich, sehr hohe Zinssätze zu berechnen. Daher sollten solche Kredite nach Möglichkeit immer nur zeitlich streng begrenzt in Anspruch genommen und möglichst schnell zurückgezahlt werden.

Bei Investitionskrediten dagegen bieten die Banken – vorausgesetzt, es werden die nötigen Sicherheiten mitgebracht – oft sehr günstige Zinssätze an. Das Kreditinstitut profitiert hierbei davon, dass die Laufzeit bei Investitionskrediten meist sehr lange gewählt ist und somit für die Bank trotz niedriger Zinssätze entsprechende Zinseinnahmen zusammenkommen.