Beleihungsobjekt

Eine Immobilie, die als Sicherheit dienen soll, wird mit dem Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen. Die eingetragene Immobilie wird dann als Beleihungsobjekt bezeichnet.
Die Immobilienfinanzierung gehört zu einem der umfangreichsten Kredite, die eine Bank gewährt, weil es sich hier nicht um kleine, sondern sehr große Kreditsummen handelt, die weit höher sein können als 50.000 Euro. Aus diesem Grund fordert die Bank auch eine Absicherung der Ansprüche vom Kreditgeber in Form von Kreditsicherheiten. Eine grundpfandrechtliche Belastung von einem Beleihungsobjekt bietet sich in solchen Fällen immer an, wobei das Beleihungsobjekt nicht auch gleichzeitig das Investitionsobjekt sein muss. Es kann sich auch um ein unbebautes oder bebautes Grundstück oder anderes Wohneigentum handeln. Weiterhin muss es nicht nur das Beleihungsobjekt selbst sein, denn auch wesentliche Bestandteile oder gewisse Gegenstände, die zu diesem Objekt gehören und einen wirtschaftlichen Nutzen dienen, können als Sicherheit der Bank übergeben werden. Gebäude als Beleihungsobjekte zu nutzen hat den Vorteil, dass diese an Wert nicht verlieren, sondern sogar noch während der Jahre an Wert zunehmen können. So ergibt sich bei einer Verwertung einer Kreditsicherheit für die Bank kein Verlust.

Bevor die Kreditmittel gewährt werden, findet eine Wertermittlung vom Beleihungsobjekt statt. Dieser Wert hat einen wesentlichen Einfluss auch die Kredithöhe. Ein eventueller Verkaufserlös wird anhand von Gutachten, welche unter Berücksichtigung des Baujahres, des Zustandes, der Lage und der Verkehrsanbindungen erstellt worden ist, und Schätzungen ermittelt.

Es gibt aber noch weitere Faktoren, die den Wert vom Objekt negativ oder positiv beeinflussen können und sich dann natürlich auch auf die Kredithöhe auswirken. Die Kredithöhe wird anhand der Beleihungsgrenze vom Beleihungswert des Objektes vergeben. Bei Immobilien würde dann ein Kredit von 60 bis 80 Prozent des Beleihungswertes gewährt werden. Dadurch kann sich die Bank absichern, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit beim Kreditnehmer und dem Verkauf des Beleihungsobjektes, abzüglich aller anfallenden Kosten, der Erlös erbracht wird, der für die Rückführung der Kreditsumme ausreichend ist.

Hat der Kreditnehmer den Kredit vollständig an die Bank zurückbezahlt, geht das Beleihungsobjekt wieder an seinen Eigentümer über und das Grundpfandrecht der Bank erlischt. Diese Art der Sicherheit ist im Grunde nicht unüblich, wenn es um die Baufinanzierung geht. Der Kreditnehmer hat die benötigten Mittel und die Bank eine Sicherheit.