Einkommensnachweis

Der Einkommensnachweis ist, nicht nur der Nachweis über das Einkommen, welche mit einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht, sondern eine Auskunft über alle Einkommen, die einer Person hat. Dies können sowohl das Gehalt, Kindergeld, Rentengelder, Bilanzen und sonstige Einkünfte sein. Wichtig ist, wenn ein Einkommensnachweis verlangt wird, dass das Einkommen durch entsprechende Bescheinigungen, vom Arbeitgeber, Behörden oder andern Stellen, nachgewiesen wird. Es reicht nicht die Vorlage von Kontoauszügen, auf welchen der Geldeingang des Einkommens vermerkt wird. Bei selbstständigen muss als Einkommensnachweis die Bilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vorgelegt werden.

Der Einkommensnachweis hat in erster Linie den Sinn einer Kreditfähigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) bei Privatpersonen, die einen Antrag auf einen Kredit stellt. Aber auch bei der Kontoeröffnung führen Banken derartige Prüfungen aus und es muss der Einkommensnachweis erbracht werden. Wie der Einkommensnachweis zu erbringen ist, unterscheidet sich zwischen Privatpersonen und Selbstständigen. Privatpersonen müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, mit welcher die Anstellung bestätigt wird. Es kann aber auch der Arbeitsvertrag oder die Gehaltsabrechnungen als Einkommensnachweis vorgelegt werden. Die Regel ist eigentlich, dass drei Gehaltsabrechnungen ausreichend sind. Weiterhin, falls vorhanden, kann der Antragsteller Bewilligungsbescheinigungen für Gelder von Behörden oder Ämtern vorlegen, wenn die Zahlungen regelmäßig erfolgen (Kindergeld, Zuschüsse zum Lebensunterhalt, etc.). Teilweise reicht den Kreditinstituten sogar die Vorlage von Kontoauszügen über die letzten drei Monate, in welchen die Eingänge des Einkommens ersichtlich sind.

Bei Selbstständigen müssen einer Bank die drei letzten Bilanzen oder auch Einnahme-Überschuss-Rechnungen als Einkommensnachweis vorgelegt werden. Auch werden oft die betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder die Einkommenssteuerbescheide akzeptiert. Anhand der Fakten wird ein so genanntes „Hard-Facts-Rating“ erstellet, welches für die Gewährung eines Kredites entscheidend ist.
Verfügt eine Person über Liegenschaften, die vermietet werden, können die entsprechenden Mietverträge als Einkommensnachweis vorgelegt werden. Auch Renten- oder Wertpapiererträge, welche durch Kontoauszüge oder auch Abrechnungen belegt werden können, gelten als Nachweis für Einkommen.

Anhand der Einkommensnachweise berechnet ein Kreditinstitut auch die finanzielle Situation eines Antragstellers, für einen Kredit. Nach Abzug aller Aufwendungen ist ersichtlich, ob das Einkommen ausreichend ist, um die Belastung eines Kredites, also die monatlichen Raten, getragen werden können. Sollte sich herausstellen, dass zu wenig Einkommen vorhanden ist, gewährt die Bank in der Regel keinen Kredit.