Einkommenssteuertabelle für Alleinstehende und Ehepartner

Einkommenssteuertabelle für Alleinstehende und Ehepartner

Die Einkommenssteuertabelle wird jedes Jahr vom Gesetzgeber als Richtlinie herausgegeben und dient zur Orientierung der zu zahlenden Einkommenssteuer des jeweiligen Jahres. Die Berechnung dieser Summen erfolgt auf Grundlage von Formeln und es liegt das zu erwartende Einkommen zu Grunde. Des Weiteren gibt es zwei verschiedene Arten von Einkommenssteuertabellen. Zum einen gibt es die Grundtabelle und zum anderen die sogenannte Splittingtabelle, welche für zusammenveranlagte Ehepartner ausgestellt wird.


Die Grundtabelle für Alleinstehende

Die Grundtabelle der Einkommenssteuertabellen besteht aus folgenden Spalten: Einkommen, Steuer, Durchschnittssteuersatz, Grenzsteuersatz, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer mit 9% und
den sich daraus ergebenden Daten, die die Gesamtsteuerbelastung darstellen. Die Tabelle beginnt mit einem jährlichen Einkommen von 8.000 Euro und steigert sich dann schrittweise bis zu 52.700 Euro. Bei einem Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr ist man von der Einkommenssteuer, der Kirchensteuer und auch vom Solidaritätszuschlag befreit. Einkünfte und Einnahmen, die sich darüber hinaus bewegen, unterliegen dann der Einkommenssteuerpflicht.

Die Splittingtabelle für Ehepartner

Im Grunde genommen ist die Splittingtabelle ähnlich aufgestellt, wie die bereits erläuterte Grundtabelle, nur dass es sich hierbei um eine Einkommenssteuertabelle für Alleinstehende und Ehepartner handelt, die gemeinsam veranlagt sind. Daraus resultieren selbstverständlich andere Sätze und Stufen, in denen die Einkommenssteuer gegliedert wird. Daher startet diese Tabelle auch bei einem Jahreseinkommen von 16.000 Euro. Somit also bereits mit der doppelten Summe, wie man es von der Grundtabelle her kennt. Auch hier stellen die 16.000 Euro die Freibetragsgrenze dar. Alles was man darüber hinaus erwirtschaftet wird entsprechend der Tabelle versteuert. Hat man eine solche Tabelle nicht zur Hand und möchte dennoch erfahren, wie hoch der zu erwartende Steuersatz sein wird, der kann sich einfach immer wieder online die aktuellen Einkommenssteuertabellen anzeigen lassen oder diese auch herunterladen, um sie immer zur Hand zu haben, wenn man über der Einkommenssteuerklärung brütet. Die Tabellen werden immer wieder aktualisiert, denn damit will man auch einer kalten Progression vorbeugen.

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