Haushaltspauschale

Die Haushaltspauschale ist der Mindestbetrag, um den normalen Lebensstandard zu halten. Die Haushaltspauschale spielt im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilie, besonders durch Privatpersonen eine Rolle. Der Darlehensgeber wird dem beantragten Darlehen nur dann zustimmen, wenn die Person auch nach Abzug der Zinsen und Tilgung noch in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu zahlen. Dies wird von dem Kreditgeber im Vorfeld geprüft und ermittelt. Erst dann wird eine Zusage für das Darlehn gegeben.

Ausgaben und Einkommen des Kreditnehmers werden überprüft. Die Kreditinstitute legen bei dieser Berechnung Mindestsätze fest, die übrig bleiben müssen, damit nach ihrer Meinung der Lebensunterhalt gesichert ist.. Haushaltspauschalen gewährleisten zum Beispiel Verpflegungsaufwand, Unterkunft, Bekleidung, und Bildung. Auch ein PKW sowie – und Haftpflichtversicherung sind gewährleistet Hausrat. Hat eine Familie zwei PKWs oder noch mehr Versicherungen wie Renten-, Pflege oder Zusatzkrankenversicherungen abgeschlossen, müssen diese in der Haushaltsrechnung gesondert aufgelistet werden. Wenn die Familie nierigere Haltungskosten haben sollte, wird die Haushaltspauschale trotzdem nicht verringert. Für einen Haushalt mit einer Person gibt es eine Haushaltspauschale von mindestens 790 Euro bei einem Haushalt mit zwei Personen 995 Euro. Für jedes Kind, welches im Haushalt lebt, werden noch 154 Euro dazugerechnet. Andere Banken beginnen bei einer Pauschale von 700 Euro und steigern diese dann für jede weitere Person um 200 Euro. Auch für Säuglinge wird eine Haushaltspauschale angesetzt, denn mit dem Älterwerden, entstehen auch mehr Kosten für das Kind, welche in die Berechnung für ein Darlehen mit einfließen müssen. Erst wenn sich durch die Berechnung bei der Bank mit einem speziell für die Berechnung erstellten Programm herausstellt, dass ein Haushaltsüberschuss vorhanden ist, kann auch ein Kredit mir den monatlichen Ratenzahlungen bezahlt werden. Unter Vorbehalt einer Schufa-Abfrage, die natürlich positiv ausfallen muss, kann dann eine Kreditgenehmigung erfolgen.

Es gibt sicherlich noch wesentlich mehr Kriterien, die bei einer Kreditanfrage berücksichtigt werden müssen, aber stellt sich schon durch die Berechnung heraus, dass die gesamte Haushaltspauschale, also alle einberechneten Kosten, keinen Budgetüberschuss zulassen, muss der Vorgang einer Kreditprüfung gar nicht erst weiter vorgenommen werden. Sollte sich an den Kosten etwas zum positiven Verändern, kann erneut nach einem Kredit gefragt werden. Natürlich findet auch dann wieder eine Berechnung unter Berücksichtigung der Haushaltspauschale statt.