Kommt die Teilkaskoversicherung bei Brandschäden auf?

Kommt die Teilkaskoversicherung bei Brandschäden auf?

Bei Brandschäden am Auto gehen viele PKW-Besitzer gehen irrtümlicherweise davon aus, für diesen Fall nicht versichert zu sein. Dabei zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung grundsätzlich in solchen Schäden. Das Onlineportal bietet nützliche Gutscheine zum Thema Kfz. Es lohnt sich also, den Versicherungsschutz beim eigenen Auto zu überprüfen.

Kfz-Teilkaskoversicherung bei Brandstiftung
Autobesitzer sind mit einer Kfz-Teilkaskoversicherung bei Brandschäden abgesichert. Auch bei Brandstiftungen greift dieser Versicherungsschutz. Vor allem in einigen deutschen Großstädten wie Berlin oder Hamburg beschäftigt viele Kfz-Besitzer das Thema Feuerteufel. Unbekannte entzündeten hier in der letzten Zeit wiederholt Autos. Dabei handelte es sich offenbar in den meisten Fällen um völlig willkürliche Brandstiftungen.

Versicherungsleistungen
Bei einem Brandschaden am PKW zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis, den ein gleichwertiges Auto auf dem Markt für Gebrauchtwagen erzielen würde. Abgezogen wird in der Regel ein Selbsthalt, den der Fahrzeugbesitzer zuvor vertraglich vereinbart hat. Auch wenn der Wagen lediglich in der Nachbarschaft eines Brandherds stand, übernimmt die Versicherung die Brandschäden. Wenn die Schäden allerdings durch reines Schmoren oder Versengen hervorgerufen wurden, zahlt sie nicht. Um als Brandschäden zu gelten, müssen die Defekte durch Flammen versursacht worden sein.

Gegenstände im Wagen
Wenn lose Gegenstände im Auto durch Feuer beschädigt werden, greift die Kfz-Teilkaskoversicherung nur in bestimmten Fällen. Sie müssen mit dem Wagen fest verbunden und mit seinem Gebrauch in direktem Zusammenhang stehen. Kindersitze werden beispielsweise häufig als Teil der Innenausstattung eingestuft und erstattet. Bei Navigationsgeräten oder Handy wird in der Regel nicht gezahlt, auch wenn diese durch Kabel mit dem Wagen verbunden waren. Private Gegenstände wie zum Beispiel Kameras, Mobiltelefone oder Gepäckstücke gehören ebenfalls nicht zu den versicherten Gegenständen.

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