Kontoführungsgebühren

Die Kontoführungsgebühren sind ein Entgelt, welches die Kreditinstitute für die Dienstleistungen, die mit einem Konto in Verbindung stehen, erheben. Neben den entgelt- und zinspflichtigen Hauptdienstleistungen, welche ein Kreditinstitut erbringt, werden auch Nebendienstleistungen angeboten von Kunden in Anspruch genommen.

Für diese Nebendienstleitungen, aber auch die Hauptdienstleistungen, werden Kontoführungsgebühren von der Bank beansprucht, welche entweder vertraglich mit dem Kunden vereinbart werden oder auf welche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Bankpreisverzeichnis hingewiesen wird. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Dauerschuldverhältnis, wie das Girokonto. Es gibt verschiedene Arten Gebühren, welche erhoben werden, und auch die Höhe der Gebühren unterscheidet sich zwischen den Banken. Wird von einem Verbraucher ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnet, wird normalerweise sofort auf die Gebühren hingewiesen. Es kann sich um einen Pauschalbetrag handeln, welcher nach der Anzahl der Geschäftsvorfälle berechnet wird oder es werden für jede einzelne in Anspruch genommene Dienstleistung Gebühren fällig. Außerdem wird auch nicht selten eine Grundgebühr für das Bereitstellen des Kontos erhoben.

Neben einer Grundgebühr können Kontoführungsgebühren für Geldeingänge, Geldausgänge wie Abbuchungen, Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträge und Kontoauszüge anfallen. In der Regel handelt es sich auf den ersten Blick um relativ kleine Beträge. Nimmt aber ein Kontoinhaber zahlreiche dieser genannten Dienstleistungen in Ansprich, kann hieraus eine beachtliche Gesamtsumme entstehen. Die Bezahlung der Kontoführungsgebühren kann auf verschiedene Weise erfolgen. Üblich ist es, dass die Bank alle drei Monate die getätigten Vorgänge mit in einem Kontoauszug aufführt und die Gebühren vom Konto des Kontoinhabers einbehält. Es kann aber auch mit der Bank vereinbart werden, dass die in Anspruch genommenen Dienstleistungen monatlich abgerechnet werden. Dies hat den Vorteil, dass kleinere Summen zu bezahlen sind, wenn besonders viele Vorgänge getätigt werden. Welche Konten keine Kontoführungsgebühren anbieten, erfährt man im Girokonto Vergleich, wie z.b. hier.

Gleiches gilt auch für den Pauschalbetrag. Dieser wird errechnet, indem sich die Bank oder Sparkasse die Zahlungsvorgänge der Vergangenheit ansieht und anhand dessen einen Pauschalbetrag festlegt. Dies kann ein Vorteil, aber auch ein Nachteil für den Kunden sein. Werden in einem Monat beispielsweise nur sehr wenige Vorgänge getätigt, muss der Pauschalbetrag der Kontoführungsgebühren trotzdem bezahlt werden. Andersrum kann es aber auch weder günstiger sein, wenn besonders viele Vorgänge vorgenommen werden. Welche der Varianten für das Bezahlen der Kontoführungsgebühren besser und vorteilhafter für den Kunden ist, muss er sich durch einen Überschlag der einzelnen Vorgänge berechnen. Es werden nicht bei allen Banken Kontoführungsgebühren verlangt, außerdem gibt es oft auch Angebote für kostenlose Konten, beispielsweise für Studenten bis zum 27. Lebensjahr.