Prokon-Pleite: Was Anleger wissen sollten

Anleger sind nach der Insolvenzanmeldung von Prokon verunsichert und fragen sich, ob ihr Geld vollständig verloren sei oder ob noch Hoffnung bestehe, einen Teil des Geldes zurückzuerhalten. Der Insolvenzverwalter zeigt sich vorsichtig optimistisch, dass er den Weiterbestand des Unternehmens gewährleisten kann und verweist darauf, dass Prokon ungeachtet des Zahlungsengpasses wertvolle Windräder besitzt.

Warum wurde Prokon insolvent?

Prokon versprach seinen Anlegern eine Rendite von mindestens sechs Prozent jährlich und stattete die Genussscheine zudem mit einer ungewöhnlich kurzen Kündigungsfrist aus. Die bezahlten Vergütungen ließen sich auf dem Markt nicht erzielen, zudem kündigten immer mehr Anleger ihre Anteile. Prokon bat seine Anteilseigner daraufhin, eine Verzichtserklärung abzugeben und die Anteilsscheine vorübergehend nicht zu kündigen; auf diese Forderung gingen jedoch weniger Anleger als erforderlich ein. Das Unternehmen ist überschuldet, falls die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber tatsächlich als Verbindlichkeiten gemäß dem Insolvenzrechts einzustufen sind. Ob diese Bewertung zutrifft, ist ungewiss. Sollten die beauftragten Gutachter feststellen, dass geforderte Rückzahlungen aus gekündigten Genussscheinen nicht als Schulden anzusehen sind, liegt keine Überschuldung und damit kein Grund für eine Insolvenz vor.

Forderungen können erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden

Der Insolvenzverwalter hat zugesagt, von sich aus auf die Prokon-Anleger zuzugehen, wobei angesichts der hohen Anzahl an Genussscheininhabern einige fehlerhafte oder nicht mehr aktuelle Daten zu erwarten sind. Eine Kündigung zum derzeitigen Termin verbessert die Chancen, einen möglichst großen Teil der Einlage zurückzuerhalten, nicht. Die rechtsverbindliche Anmeldung von Forderungen gegen Prokon ist erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Möglicherweise bestehen Chancen, bei einer Klage gegen die Nachrangigkeit der Ansprüche aus Genussrechten Recht zu bekommen. Der Ausgang eines dazu anzustrengenden Prozesses ist jedoch ungewiss. Auf jeden Fall beobachten Anleger den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Wesentliche Lehren aus der Prokon-Insolvenz sind, dass überhöhte Renditen auch bei erneuerbaren Energien nicht wirtschaftlich darstellbar sind. Die außer Frage stehende Nachhaltigkeit der Stromerzeugung durch Windräder sollte mit einer langfristig für die Geldanlage nachhaltigen Rendite verbunden werden – Mehr zum Thema Nachhaltigkeit erfahren Sie auch hier.

Erneuerbare Energien sind weiterhin ein lohnendes Anlageziel

Trotz der Insolvenz eines großen Betreibers von Windkraftanlagen ermöglichen erneuerbare Energien eine angemessene Rendite. Anleger achten jedoch darauf, dass die Renditeversprechen mit dem durch den Stromverkauf erzielbaren Gewinn vereinbar bleiben. Zudem sind kurze Kündigungsfristen bei der Finanzierung langfristig zu nutzender Energieerzeugungsanlagen nicht sinnvoll und wegen der damit verbundenen Gefahren für das Unternehmen nur auf den ersten Blick nützlich.

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