Sondertilgungsrecht

Ein Sondertilgungsrecht ist eine Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber, welches im Darlehensvertrag festgesetzt werden kann. Durch dieses Recht hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit Sondertilgungen für ein Darlehen zu leisten. Es ist aber wichtig, dass die Inanspruchnahme des Sondertilgungsrechts dem Darlehensnehmer freigestellt wird. Somit ist er nicht zu einer Sondertilgung gezwungen, kann diese aber vornehmen, wenn er beispielsweise einen höheren Geldeingang verbuchen konnte. Es kann mit dem Sondertilgungsrecht vereinbart werden, dass die Sondertilgung entweder zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann oder in festgesetzten höhen zu tätigen ist. Das Sondertilgungsrecht ist als eine Option im Darlehensvertrag zu vereinbaren.

Für den Kreditnehmer kann sich eine Sondertilgung immer lohnen, denn zum einen ist der Zins für das Darlehen geringer und die Laufzeit kann sich auch entsprechend verkürzen. Allerdings kann oft das Sondertilgungsrecht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn keine Zinsbindungsfrist vereinbart worden ist. In solchen Fällen lohnt sich die Sondertilgung gerade bei einem schwankenden Marktzins. Das Sondertilgungsrecht kann auch mit einer Umschuldung in Verbindung gebracht werden. So kann beispielsweise bei einem günstigen Zins ein neues Darlehen aufgenommen werden, mit welchem die Sondertilgung vorgenommen wird. Voraussetzung ist hier allerdings, dass es keine Begrenzung für die Höhe des Betrages der Sondertilgung vereinbart worden ist.

Für den Darlehensgeber ist das Sondertilgungsrecht ein erhöhtes Risiko, den durch die Leistung einer Sondertilgung seitens des Darlehensnehmers kann es bei einer Refinanzierung der Fall sein, dass diese zu ungünstigeren Konditionen erfolgen muss. Aus diesem Grund erheben auch viele Kreditinstitute für das Sondertilgungsrecht einen Kostenaufschlag. Dieser wird aber nicht mit der Option zur Tilgung in Verbindung gesetzt, sondern durch einen etwas erhöhten Zinssatz berechnet. Ein Kreditinstitut ist nicht dazu verpflichtet, einem Darlehensnehmer das Sondertilgungsrecht als Option einzuräumen. Um Vorteile zu erlangen, kann es daher der Fall sein, dass eine Sondertilgungspflicht angeboten wird. Diese allerdings sollte nicht in Anspruch genommen werden, wenn nicht tatsächlich ein höherer Geldeingang erwartet wird, denn wird die Pflicht der Sondertilgung nicht erfüllt, können sich hier für den Darlehensnehmer erhebliche Nachteile ergeben, was beispielsweise durch einen hohen Zinssatz auf das Darlehen bestraft wird. Sollte das Sondertilgungsrecht nicht eingeräumt werden, sollte man auf die Sonderzahlungen ganz verzichten und nur seinen monatlichen Ratenzahlungen nachkommen.