Vorfälligkeitsentschädigung

Einen Kredit möchte ein Kreditnehmer immer möglichst schnell abbezahlen, um wieder schuldenfrei zu sein. Gerade, wenn es um große Finanzierungen geht, möchte man die Rückzahlung schnellstmöglich hinter sich bringen. Gelangt der Kreditnehmer unerwartet zu einem hohen Geldeingang, beispielsweise durch eine Erbschaft, wird nicht selten die Überlegung gemacht, dieses Geld für die vorzeitige Tilgung eines Darlehens zu verwenden. Die Restschuld wird dann in einem Gesamtbetrag bezahlt und der Kredit damit gekündigt. Allerdings muss eine Bank dieser vorzeitigen Tilgung nicht zustimmen, vor allem dann nicht, wenn vertraglich keine Vereinbarung stattgefunden hat. Trotz allem gibt es Kreditinstitute, welche die vorzeitige Kündigung akzeptieren. Hierfür wird allerdings dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Es ist eine Gebühr, welche vom Kreditgeber erhoben wird. Diese Gebühr wird vor allem dann erhoben, wenn das Darlehen noch während der Zinsbindungsfrist gekündigt wird, denn im Grunde hat der Kreditgeber dem Kreditnehmer mit der Zinsbindungsfrist Vorteile ermöglicht, weil der Zinssatz sich für einen festen Zeitraum nicht verändern kann, also auch keine für den Kreditnehmer negativen Zinssätze auf ein Darlehen berechnet werden. Die Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung wird von Kreditinstituten damit begründet, dass diese selbst Kapital ausleihen müssen, um das Darlehen auszahlen zu können. Für dieses Kapital fallen auch Zinsen an, die getilgt werden müssen. Sollte aber die Zinsbindungsfrist über einen Zeitraum von zehn Jahren hinausgehen und wird das Darlehen schon zehn Jahre zurückbezahlt, ist es möglich, das Darlehen mit einer sechs-monatigen Frist vor Laufzeitende gekündigt werden und es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Für die Berechnung gibt es zwei vom BGH gestellte Methoden. Es kann aber auch ein Finanz-sachverständiger mit der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung beauftragt werden. Wurde ein Darlehen mit einem Disagio abgeschlossen, müsste die Höhe der Gebühr für die vorzeitige Ablösung im Grunde geringer sein, als bei einem Darlehen ohne Disagio. Es gibt auch Kreditinstitute, welche auch die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Es kann auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Mit der Zahlung eines einmaligen Entgeltes zu Beginn der Tilgung oder durch einen Zinsaufschlag kann einer Vorfälligkeitsentschädigung entgangen werden, weil diese so bereits bezahlt worden ist. Allerdings erhöht sich somit in der Regel das Darlehen. Außerdem ist eine Vorauszahlung auch nur dann sinnvoll, wenn mit einem höheren Geldeingang zu rechnen ist. Andersfalls hätte man die Gebühr vielleicht bezahlt, ohne die vorzeitige Tilgung vorzunehmen.