Ablösewert

Bei Leasinggeschäften findet der Begriff Ablösewert seine Anwendung. Mit einem Leasingvertrag wird festgelegt, dass ein bestimmter Betrag zuzüglich Zinsen innerhalb von einer vertraglich festgesetzten Laufzeit zu tilgen ist. Der Wert, der zu Beginn der Laufzeit festgelegt worden ist, stellt damit den Wert des geleasten Objektes mit den Zinsen dar. Innerhalb der Laufzeit verringert sich dieser Wert, denn der Leasingnehmer hat eine Teilzahlung der Vertragssumme für die Tilgung bereits bezahlt. Nach Ende der Laufzeit vom Leasingvertrag bleibt ein Restwert bestehen, zu welchem der Vertragsnehmer das geleaste Objekt kaufen kann. Die Übernahme des Objektes kann aber auch während der Vertragslaufzeit erfolgen, es muss also nicht bis Laufzeitende gewartet werden. Es muss dazu ein aktueller Wert des Leasingobjektes angegeben werden, welcher dann als Ablösewert bezeichnet wird. Der Ablösewert berechnet sich während der Laufzeit. Der Grund für den Begriff Ablösewert liegt darin, dass der Leasingnehmer von der Leasinggesellschaft das Objekt durch die Zahlung des Restwertes ablöst. Hierbei muss aber der Ablösewert nicht tatsächlich auch dem Marktwert des Objektes entsprechen, denn er wird durch die im Monat stattfindenden Tilgungshöhe bei der Leasingrate bestimmt. Der aktuelle Marktwert aber wird anhand verschiedener Faktoren berechnet. Es wird in einigen Fällen auch von einem abgezinsten Barwert gesprochen. Der Ablösewert kann zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit für den Leasingvertrag berechnet werden. Er ist bei der jeweiligen Leasinggesellschaft zu erfragen. Sinnvoll ist dies allerdings nur dann, wenn man als Leasingnehmer das Vorhaben anstrebt, das Objekt als Eigentum zu übernehmen. Oft wird dieses Verfahren angewendet, wenn durch die Aufnahme eines Kredites in Höhe des Ablösewertes günstiger ist, also die monatliche Belastung geringer wird, entweder durch einen günstigen Kredit oder durch eine längere Laufzeit. Daher wird bei sehr günstigen Kreditangeboten der Bank oft nach dem Ablösewert gefragt, denn es gibt auch Angebote mit einer Nullzins-Finanzierung, heißt die Zinsen für einen Kredit fallen weg, es muss lediglich der Kreditbetrag einschließlich anfallender Bearbeitungsgebühren zurückbezahlt werden. Demnach bezeichnet der Ablösewert zum einen den Wert eines Gegenstandes während der Vertragslaufzeit, aber auch den Wert, zu welchem der Gegenstand nach der Vertragslaufzeit erworben werden kann. Schon mit Vertragsabschluss wird der Ablösewert zu Vertragsende vertraglich vereinbart, daher muss dieser auch bei einer vorzeitigen Ablöse erneut berechnet werden.