Restwert

Bei einem Restwert handelt es sich um die Differenz von Anschaffungswert und den Abschreibungen, die bislang vorgenommen worden sind. Bei einer Investitionsrechnung wird der Verkaufserlös von Analgen als der Restwert bezeichnet. Aber auch im Leasinggeschäft gibt es den Restwert. Dieser wird ermittelt, wenn der Leasingvertrag, beispielsweise für ein PKW, ausläuft und dem Leasingnehmer angeboten wird, den PKW zum Restwert zu kaufen.
Bei Leasing-Verträgen ist der Restwert eine Größe, welche zur Ermittlung von Leasingzahlungen benötigt wird. Es ist ein Betrag, für welchen ein Leasingnehmer keine Zahlungen während der vereinbarten Laufzeit vornehmen muss. Werden Leasingverträge mit einem Restwert abgeschlossen, nennt man dies auch Teilamortisations-Verträge. Es ergibt sich daraus: Je höher ein Restwert veranschlagt wird, desto niedriger sind auch die Leasingzahlungen, die vorgenommen werden müssen. Damit der Leasingnehmer keine Nachteile erlangt, soll sich der Restwert an dem Restbuchwert und dem Marktwert, der am Ende der Vertragslaufzeit zu erwarten ist. Der Leasingnehmer haftete der Leasinggesellschaft gegenüber für den errechneten Restwert. Der Restwert bildet die Grundlage für einen Abschluss-Leasing-Vertrag. Die Grundlage für den Verkauf eines Leasingobjektes zum Ende der Vertragslaufzeit bildet der Marktwert. Das Leasingobjekt kann entsprechend an Dritte oder auch den Leasingnehmer verkauft werden.

Wichtig ist der Restwert auch dann, wenn ein Fahrzeug einen Schaden erleidet. Übersteigen nämlich die Kosten für die Reparatur die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert, handelt es sich um einen Totalschaden. Dieser Fall kann auch vorliegen, wenn das Fahrzeug noch fahrfähig ist. Hierbei spricht man von einem technischen Totalschaden, weil sich aus wirtschaftlicher Sicht eine Reparatur nicht mehr lohnen würde, weil der Wagenwert zu den Reparaturkosten nicht in einem angemessenen Verhältnis steht. Dabei handelt es sich dann um den wirtschaftlichen Totalschaden. In solchen Fällen trägt die Versicherung nur die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert. Aus diesem Grund muss der Restwert auch so genau wie möglich errechnet werden.

In der Regel übernehmen die Leasinggesellschaften keine Restwert-Garantie, denn der Restwert kann sich auch während der Laufzeit verändern, weil beispielsweise Schäden an einem Fahrzeug entstanden sind, die den Restwert mindern könnten, aber keinen Schaden darstellen, der dazu führt, dass der Wagen nicht mehr verkauft werden könnte. Der Restwert beim PKW-Leasing kann auch während der Laufzeit mit der Leasinggesellschaft neu vereinbart werden.