Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze gibt bei einem Baudarlehen oder bei Baugeld an, bis zu welcher Höhe eine Bank nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Kredit vergeben darf. Diese Grenze wird als Beleihungsgrenze bezeichnet. Um diese Grenze zu ermitteln, werden vom Wert einer Immobilie, von Wertpapieren oder anderen Sicherheiten ein Abschlag in Prozent gerechnet, welcher dann den Beleihungswert darstellt. Die Beleihungsgrenze von Immobilien liegt bei etwa 80 Prozent, wenn ein sehr gutes Bonitätsverhältnis vorhanden ist. Sollte es in der Bonität Schwankungen geben, legt die Grenze bei 60 Prozent. Ein Kreditgeber kann aber auch die Beleihungsgrenze überschreiten und einen Kredit gewähren, der über dieser Grenze liegt. Die Beleihungsgrenze bei Wertpapieren unterscheidet sich bei den Institutionen. Eine Rolle spielt diese besonders bei den Effektenlombardkrediten. Hier findet eine Offenlegung der Grenzen vertrag statt und der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, sich die maximale Obergrenze für einen Kredit zu errechnen. Zu den Werten gehören unter anderem deutsche Standardwert Aktien mit einer Beleihungsgrenze von 40 bis 60 Prozent. Nebenwert Aktien haben eine Grenze von 30 bis 50 Prozent. Aktien mit einem spekulativen Wert haben eine Grenze von 2 Prozent.

Eine Beleihungsgrenze von 100 Prozent sind nur selten möglich

Deutsche Staatsanleihen haben eine Beleihungsgrenze von 100 Prozent. Die Beleihungsgrenze bei ausländischen Staatsanleihen mit einem Jahr Laufzeit liegt bei 0 bis 80 Prozent, bei ein bis fünf Jahren Laufzeit bei 0 bis 70 Prozent. Allerdings sind die Grenzen ratingabhängig. Die Grenzen sind ratingabhängig. Beispiel: Werden deutsche Aktien an einem geregelten Markt gehandelt, haben diese einen Beleihungswert, der mit dem Kurswert identisch ist. Wird die Aktie in einem Depot verpfändet, ergibt sich dann ein Kurswert in Höhe von 50.000 Euro. Auch der Beleihungswert liegt bei 50.000 Euro. Die Beleihungsgrenze, hier ist ein Wert von 60 Prozent vorgegeben, liegt dann bei 30.000 Euro. Der Bank ist es dann gestattet, auf die verpfändete Aktie einen Kredit in höhe von 30.000 Euro zu gewähren. Hier kommt aber durch die recht geringe Beleihungsgrenze das Wertschwankungsrisiko zum Einsatz, durch welches die Aktie als hoch eingestufte Sicherheit gezählt werden muss. Bevor der Kredit nicht einwandfrei abgesichert worden ist die Nachbesicherungs- oder auch Rückzahlungsregelungen zum Einsatz kommen, darf der Aktienkurs nicht unter 40 Prozent fallen.
Über Immobilien und Wertpapiere hinaus gibt es weitere Sicherheiten mit einer Beleihungsgrenze. Hierzu gehören inländische Spar- und Terminguthaben mit einer Grenze von 100 Prozent, inländische Lebensversicherungen mit 90 Prozent Beleihungsgrenze, inländisch Forderungen von 60 bis 80 Prozent und inländische Maschinen und Fahrzeuge mit 40 bis 60 Prozent.