Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Es ist gar nicht so einfach, ein großes Erbe anzutreten, denn das Erbrecht und auch das Erbschaftssteuerrecht legen manchem Erben große Steine in den Weg. Bei einer direkten Verwandtschaft hält sich das noch in Grenzen, aber je weiter die Verwandtschaft entfernt ist, also Großtante oder Cousin, umso schwieriger ist die Gesetzeslage.

Wie funktioniert eine Erbschaft

Jedes Erbe oder Vermächtnis muss dem Finanzamt gemeldet werden. Das passiert meist automatisch, wenn ein Erbschein erstellt oder ein Testament eröffnet wird, über das zuständige Nachlassgericht. Aber auch die Banken sind zur Meldung beim Finanzamt verpflichtet.
Generell ist jedes Erbe erst einmal steuerpflichtig. Mit dem Todesfall entsteht für den Erben die Steuerschuld, diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nach der Höhe des Erbes. Es bestehen drei Steuerklassen, die abhängig sind vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Dabei stehen den Erben auch Freibeträge gegenüber dem Finanzamt zu, die sich je nach der Nähe der Verwandtschaft staffeln. Die genaue Regelung findet man in § 16 ErbStG. Der Freibetrag liegt zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro. Versteuert muss nur das Erbe werden, das den Freibetrag übersteigt. Meist haben Erblasser mit großen Vermögen schon im Vorfeld Vorkehrungen getroffen, dass der Freibetrag nicht überschritten wird.

Wer kommt als Erbe in Frage

Das Erbrecht in Deutschland ist überschaubar und nicht besonders kompliziert. Wer es am einfachsten machen möchte, der schreibt zu Lebzeiten bei einem Notar sein Testament und kann darin alle künftigen Fälle regeln. Liegt kein Testament oder Vermächtnis vor, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Aber auch wenn das Testament durch Formfehler ungültig ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Die Erben werden in die Kategorien 1. bis 5. Ordnung eingeteilt. Die Erben der ersten Kategorie sind die leiblichen Kinder und seit 1998 auch die unehelichen Kinder. Sie erben neben einem eventuellen Ehegatten. Ist ein Kind des Erblassers bereits verstorben und hat selbst Kinder hinterlassen, dann erben diese den Anteil zu gleichen Teilen. Falls man sich hier genauer informieren möchte, muss man nicht unbedingt einen teuren Anwalt kontaktieren. Sie können sich zum Beispiel auch durch die Experten von groll-gross-steiner.de über die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen informieren lassen.

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