Erhalten Azubis Kredite?

„Aller Anfang ist schwer!“ – Dieses Sprichwort gilt gerade auch für junge Leute! Viele Aufgaben gilt es beim Start in das Erwachsenenleben zu bewältigen. Ein Beruf will erlernt werden. Die erste eigene Wohnung, das erste Auto und manchmal auch die Gründung einer Familie stehen an. All dies kostet Geld. Oftmals viel Geld, welches nicht jeder einfach so auf dem eigenen Konto hat. So stellt sich gerade für junge Menschen während der Ausbildung häufig die Frage, ob bei einem Kreditanbieter Geld geborgt werden sollte. Aber erhalten auch Azubis tatsächlich einen Kredit? Und wie verhält es sich mit den Zinsen bei der Kreditrückzahlung?

Voraussetzungen für einen Kredit

Prinzipiell kann jeder Volljährige einen Kredit beantragen. Für gewöhnlich benötigen die Kreditanbieter hierfür den Personalausweis und einen Nachweis über das aktuelle Einkommen. In einem nächsten Schritt werden durch die Kreditanbieter dann die Bonität, also die Kreditwürdigkeit des Beantragenden, geprüft. Schlechte Karten hat hier, wer in der Vergangenheit Kreditschulden oder andere Verbindlichkeiten – wie etwa offene Handyrechnungen – nicht bezahlt hat. Fällt die Prüfung der Bonität positiv aus, dann ist eine der wichtigsten Hürden bei der Kreditbeantragung bereits genommen.

Aber auch wenn eine Prüfung der Bonität nicht völlig positiv ausfällt, kann ein Kredit dennoch durch den Kreditgeber bewilligt werden. Jedoch muss der Kreditnehmer mit höheren Zinsen für den Kredit bei einer schlechteren Bonität rechnen.

Prüfung der Bonität

Seriöse Kreditanbieter prüfen in jedem Fall die Bonität von Kreditnehmern. So wird die eigene Hausbank, ebenso wie andere große Geldhäuser, die Kreditwürdigkeit überprüfen. Daneben finden sich auch immer wieder Angebote von Kreditgebern, die mit einem „Verzicht auf die Bonitätsprüfung“ werben und die auch keine Einkommensnachweise einsehen wollen. Hier sollten Kreditinteressenten unbedingt die Kreditbedingungen prüfen. Nicht selten berechnen diese Kreditanbieter überzogene Zinsen.

Sollte eine Kreditbeantragung wegen eines zu geringen Einkommens scheitern, weil beispielsweise das Auszubildendengehalt zu gering ist, dann kann eine zweite Person für den Kredit bürgen. Nicht selten springen hier Eltern, Großeltern oder andere Familienangehörige ein, um einen Kredit mit guten Zinsen doch zu ermöglichen. Die zusätzlichen Einkommensnachweise der bürgenden Person werden im Rahmen einer Prüfung der Bonität mit hinzugezogen. Im Falle von Zahlungsausfällen seitens des eigentlichen Kreditnehmers, wird dann der Bürge an einer Tilgung noch offener Schulden beteiligt. Weitere Informationen: http://www.kreditvergleich.com/tipps/kredit-fuer-auszubildende