Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung (RSV), auch als Restkreditversicherung bezeichnet, ist eine besondere Versicherung für Kreditnehmer und die Familienangehörige, damit die Zahlungsverpflichtungen, die aus dem Kreditvertrag entstehen, auch im Todesfall, bei schweren Krankheiten, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit seitens des Schuldners abgesichert sind. Schon mit dem Abschluss des Kreditvertrages wird in der Regel die Restschuldversicherungen vereinbart und abgeschlossen.

Der Kreditnehmer oder auch der Kreditgeber schließt auf den Schuldner einen Vertrag für die Versicherung bei einer entsprechenden Versicherungsgesellschaft ab. Der Versicherungsvertrag läuft also auch den Kreditnehmer und ist somit Versicherungsnehmer und gleichzeitig die versicherte Person. Mit der Versicherungsleistung kann bei Eintreten eines Versicherungsfalls die noch ausstehende Restkreditsumme beglichen werden. Oder es werden die einzelnen noch ausstehenden Raten durch die Versicherung übernommen.

Damit der Kreditnehmer diese Leistung aber in Anspruch nehmen kann, muss ein Versicherungsbeitrag geleistet werden. Dieser wird mit in die Kreditrate eingerechnet und monatlich bezahlt. Die Grundlage bildet der monatliche Außenstand von der RSV. In der Regel werden aber Einmalbeträge durch den Kredit mitfinanziert.

Normalerweise wird der Versicherungsnehmer an einen so genannten Gruppenversicherungsvertrag vom Kreditgeber angeschlossen. Dadurch unterliegt die Restschuldversicherung nicht den Formvorschriften, wie es bei Einzelversicherungsverträgen der Fall ist.

Der Kreditgeber hat durch die RSV eine erhöhte Absicherung für Ausfallrisiken seitens des Schuldners. Es wird einem Kreditnehmer aber freigestellt, ob dieser eine Restschuldversicherung abschließen möchte oder eben nicht. Mit der Restschuldversicherung ergeben sich Vor- und Nachteile. Zu den Nachteilen gehört unter anderem, dass die Beiträge überteuert sind. Außerdem wird dadurch auch der Gesamtkreditbetrag wesentlich beeinflusst, denn die Versicherungsbeiträge werden mitfinanziert. Weiterhin ist es ein Nachteil, dass der Effektivzins beeinflusst wird, denn im BGB ist es geregelt, dass die Kosten mit in den Effektivzinssatz einfließen müssen. Auch kann es sich als Nachteil darstellen, dass die Inanspruchnahme von der Versicherung nicht erfolgen kann, weil eine Wartezeit eingehalten werden muss, bis die Versicherung auch für die Restschuld aufkommt.

Die Restschuldversicherung hat aber auch Vorteile, denn es ist keine Annahmeprüfung oder Gesundheitsprüfung erforderlich. Weiterhin ist es ein großer Vorteil, dass die Familienangehörigen abgesichert sind und die Absicherung auch bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit in Kraft tritt.
Wird ein Kredit vorzeitig abgelöst, erstatten einige Kreditgeber die bereits bezahlten Versicherungsbeträge an den Kreditnehmer zurück, sodass nicht für eine Versicherung bezahlt werden muss, die nicht in Anspruch genommen werden kann.