Treuhandauftrag

Um ein Geschäft zwischen Vertragsparteien durch einen Vertrag abschließen zu können dabei bestmöglichst abgesichert zu sein, wird ein Treuhandauftrag in Auftrag gegeben. Es geht in der Regel bei solchen Geschäften um sehr viel Geld. Da beide Vertragsparteien dadurch ein großes Risiko haben, beispielsweise bei der Auszahlung des Betrages, kann ein Treuhandauftrag dazu dienen, dass sich die Parteien, die einen Vertrag schließen wollen, sicher fühlen und ihren Verpflichtungen aus einem Vertrag auch nachkommen. Gerichtet wird der Auftrag in der Regel an einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Dies verwalten die Sachgüter, Gelder oder Rechte treuhändisch und austauschen diese auch zum gegebenen Anlass aus. Die Verwaltung und der Austausch werden für alle Vertragsparteien durchgeführt. Die Treuhänder sollen mit dem Auftrag dafür sorgen, dass ein Austausch nicht stattfindet, wenn eine Leistung nicht erbracht worden ist. Außerdem soll auch verhindert werden, dass eine Zahlung nicht verweigert wird, wenn die Leistung im vollen Umfang erbracht worden ist. Mit einem Treuhandauftrag kann dies nicht passieren, denn es wird ganz genau geregelt, wann welcher Austausch stattfinden darf und muss. Es wird also vom Treuhänder erst die Leistung eines Vertragspartners eingeholt und entsprechend verwaltet. Der Leistungserbringer hat dann keine Möglichkeit mehr, auf diese zuzugreifen. Allerdings auch die Vertragspartei, welche die Leistung erhalten soll, hat auch keinen Zugriff. Der Treuhänder bestätigt dem Empfänger der Leistung, dass diese in seinem Besitz ist. Nun kann die zweite Vertragspartei die vereinbarte Leistung erbringen und diese direkt dem Vertragspartner, der seine Leistung erbracht hat, übergeben. Ist dies geschehen und auch bestätigt, übergibt der Treuhänder die bis dahin verwaltete Leistung, sei es Recht, Geld oder Sachgut, dem Leistungsempfänger.

Ein Treuhandauftrag wird auch bei der Baufinanzierung häufig in Anspruch genommen. Hier wird das Darlehen nicht an den Kreditnehmer, sondern einem beauftragten Notar oder Rechtsanwalt übergeben, welcher die Kreditsumme treuhändisch verwaltet. Hat der Bauleiter dann beispielsweise einen Baufortschritt abgeschlossen und ist dies auch bestätigt worden, kann der Treuhänder die für diesen Bauabschnitt vereinbarte Summe an den Bauleiter überwiesen. Auch bei der Immobilienfinanzierung kann ein Treuhandauftrag in Auftrag gegeben werden. Der Verkäufer erhält dann vom Notar das Geld, wenn der Käufer auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden ist.
Der Treuhandauftrag ist immer eine Sicherheit für alle Vertragsparteien und sollte besonders bei großen Werten in Auftrag gegeben werden, sodass sich die Vertragsparteien sicher fühlen können.