Grundbuch

Das Grundbuch ist ein Register, in dem Informationen über Grundstücke zu finden sind. Es besteht unter anderem aus Grundbuchanmeldung, Grundbuchblätter, Pläne, Kaufverträgen und Eigentümerregister. Alle Rechte, die etwas mit dem Grundstück zu tun haben, werden in das Grundbuch eingetragen. Die Rechtsgrundlagen des Grundbuchsrechts sind die Grundbuchordnung und die Grundbuchführung.

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, in das unbeschränkt Einsicht von jeder Person genommen werden kann. Einen Grundbuchauszug oder eine Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer nach § 12 Grundbuchordnung ein berechtigtes Interesse an der Einsicht nachweisen kann. Für die Einsicht in das Grundbuch fallen Kosten an. Seit 1993 ist es erlaubt, auch online in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. So bieten einige Bundesländer mittlerweile die Option, das Grundbuch elektronische einsehen zu können. Das Grundbuch wird von dem Grundbuchamt geführt, dem Amtsgericht in dessen Gebiet sich das Grundstück befindet. Jedes Grundstück muss im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuch ist in gegliedert in Deckblatt, Bestandsverzeichnis, I. Abteilung: Eigentümer, II. Abteilung: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks, III. Abteilung: Grundpfandrechte, Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Das Deckblatt enthält die Angabe des Amtsgerichts, des Grundbuchbezirks und der Nummer des Blattes. Im Bestandsverzeichnis sind Grundstücke eingetragen. Auch Rechte, die mit dem Grundstück etwas zu tun haben, sind hier verzeichnet, dazugehören zum Beispiel Wegerechte. In Abteilung I wird der Eigentümer verzeichnet. In der Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks registriert zum Beispiel eine Insolvenz oder Zwangsversteigerung. In der dritten Abteilung sind Grundschulden, Hypotheken etc. vermerkt. Die Hypothek ist eine finanzielle Absicherung, die bei einer Finanzierung als Sicherheit eingesetzt wird. Hypotheken werden in das Grundbuch eingetragen und gehören zum Grundpfandrecht. Mit einer Hypothek wird ein Grundstück oder anderes Eigentum belastet. Es ist eine Pfandschreibung auf ein Eigentum, bei welchem der Eigentümer mit dem Wert des Grundstückes haftet. Wenn nicht gezahlt werden kann, so hat der Gläubiger das Recht das Eigentum zu verwerten und so an sein Geld zu bekommen. Bei einer Immobile hat der Gläubiger kein Recht auf das Grundstück selbst. Bei Kreditgebern wird eine Hypothek als Sicherheit für einen längerfristigen Kredit eingesetzt. Es gibt verschieden Arten von Hypotheken Sicherungshypothek Höchstbetragshypothek Gesamthypothek Tilgungs- oder Amortisationshypotheken Wertpapierhypothek.