Autoleasing ohne Anzahlung

Autoleasing ohne Anzahlung

Das Autoleasing ohne Anzahlung ist vor allem für Gewerbetreibende, kleine Unternehmen und Privatpersonen interessant, die lediglich ein kleines Budget zur Verfügung haben. Auf diese Weise ist eine Wunschfinanzierung eines Neuwagens zu relativ geringen monatlichen Kosten möglich, ohne eine zu große Summe als Anzahlung aufbringen zu müssen. Ein Leasing ohne Anzahlung bei gute-rate.de klärt über die Konditionen auf, zu denen diese Art der Fahrzeugfinanzierung möglich ist.



Leasing ohne Anzahlung

Beim klassischen Leasing ist in der Regel zu Beginn der Leasinglaufzeit eine hohe Rate zu zahlen, auch Schlussraten sind üblich. Das Leasing ohne Anzahlung bei gute-rate.de funktioniert ohne diese erste Rate, es sind lediglich die Monatsraten zu bezahlen. Sie liegen in diesem Fall etwas höher als beim Leasing mit Anzahlung. Am Ende der Laufzeit werden für Minderkilometer bestimmte Beträge erstattet, für Mehrkilometer zahlt der Leasingnehmer etwas nach. Die Vergütung oder Nachzahlung für Minder- oder Mehrkilometer unterscheidet sich zwischen beiden Leasingformen nicht. Die fehlende Anzahlung wirkt sich lediglich auf die Höhe der Leasingrate aus. Diese Form des Leasings ist für alle Personen interessant, die sich die Anzahlung nicht leisten können oder möchten. Die Angebote kommen vielfach von Autobanken, die den Leasingvertrag für Neu- sowie Gebrauchtwagen anbieten.

Voraussetzungen für Autoleasing ohne Anzahlung

Eine angemessene Bonität ist zwingend, damit das Leasing ohne Anzahlung bei gute-rate.de in Anspruch genommen werden kann. Der Leasinggeber macht sich so ein Bild, wozu er in der Regel auch eine Schufa-Abfrage stattfindet. Ein regelmäßiges Einkommen vonseiten des Leasingnehmers ist bei dieser Finanzierungsform ebenfalls Pflicht. Wenn die Vermögensverhältnisse einwandfrei sind, steht dem entsprechenden Leasingvertrag nichts im Wege. Der Vorteil des Leasings ohne Anzahlung liegt klar auf der Hand: Es muss keine Sonderzahlung aufgebracht werden. Die höheren Monatsraten sind jedoch einzukalkulieren. Für Gewerbetreibende, die eine Leasingrate direkt und monatlich von der Steuer absetzen, rechnet sich das Modell unmittelbar, wenn gerade die Mittel für eine Leasingsonderzahlung fehlen. Privatpersonen profitieren ebenfalls vom Wegfall der Sonderzahlung, sie nehmen lediglich eine Abwägung zwischen einmaliger Sonderzahlung und monatlich erhöhten Raten vor. Die Vergütung von Minderkilometern oder die Nachzahlung für Mehrkilometer ist eine faire Regelung, mit der niemand übervorteilt werden kann – nicht der Leasingnehmer und auch nicht die finanzierende Bank.

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