Darlehensnehmer

Als Darlehensnehmer wird die Vertragspartei bezeichnet, die mit einem Darlehensgeber einen Darlehens- oder Kreditvertrag abschließt. Der Darlehensnehmer kann sowohl eine einzelne Person darstellen als auch mehrere Personen sein, beispielsweise wenn Ehepartner oder Lebensgemeinschaften zusammen den Kreditvertrag unterzeichnen. Ein Unternehmen kann auch ein Darlehensnehmer sein, wenn bei einem Kreditinstitut ein Kredit oder Darlehen aufgenommen wird. Für den Schuldner entstehen mit einem Vertrag Rechte und auch Pflichten. Handelt es sich beispielsweise um einen Immobilienkredit, muss der Schuldner Bereitstellungsgebühren oder Bereitstellungszinsen bezahlen. Auch ist der Darlehensnehmer in der Pflicht Zinsen für einen gewährten Kredit oder ein Darlehen zu bezahlen. Die Pflicht ist es auch, die monatlich vereinbarten Raten für die gesamte Laufzeit zu entrichten. Es gibt auch Voraussetzungen, die der Darlehensnehmer erfüllen muss, bevor ein Kredit oder ein Darlehen überhaupt gewährt wird. Hierzu gehört das Vorlegen von Gehaltsabrechnungen, Bilanzen, Kontoauszügen und Sicherheiten, falls diese gefordert werden. Außerdem muss der Darlehensnehmer auch eine entsprechende Kreditwürdigkeit vorweisen können.

Zu den Rechten gehört es unter anderem, dass bei einem variabel vereinbarten Zinssatz, die Bank eine Anpassung vorzunehmen hat, wenn der Schuldner dies verlangt. Ein Darlehensnehmer kann mit dem Darlehensgeber die Bestimmungen für den Vertrag verhandeln, sodass beispielsweise eine bestimmte Laufzeit gewählt und vertraglich vereinbart wird. Es gibt auch die Möglichkeit eine Wunschrate zu fordern, welche der Kreditgeber aber nicht zustimmen muss, falls es nicht annähernd die Rate ist, welche bei einer festen Laufzeit fällig gewesen wäre. Der Darlehensnehmer kann sich auch vor dem Vertragsabschluss verschiedene Angebote bi unterschiedlichen Banken einholen, um einen Kreditvergleich zu machen. Haben Darlehensnehmer und Darlehensgeber einen Darlehensvertrag geschlossen, ist dieser rechtsverbindlich und muss von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. Sollten Abweichungen seitens des Schuldners auftreten, ist der Gläubiger im Recht, den Kreditvertrag zu kündigen und die gesamte Restschuld zu verlangen. Stellt der Schuldner während der Laufzeit fest, dass es die Möglichkeit gibt, einen günstigen Kredit bei einer anderen Bank abzuschließen, kann eine Umschuldung vorgenommen werden. Hier ist aber der Schuldner in der Pflicht dem Darlehensgeber eine Entschädigung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen, falls dies im Kreditvertrag vereinbart wird. Allerdings muss in einem solchen Fall berechnet werden, ob eine Umschuldung in einem solchen Fall immer noch günstiger ist.