Flurkarte

Die Flurkarte, die in Deutschland ungefähr 1870 eingeführt wurde, wird auch Liegenschaftskarte genannt und ist ein amtliches Dokument, ein amtlicher Lageplan. Auf der Flurkarte sind topografische Merkmale wie die Größe, die genaue Lage der Grundstücke und alle Gebäude, die Flurstücknummer, die Grundrisse, alle Gewässer, Wege, Straßen, Schienennetze und Grenzverlauf von Grundstücken, Orts- und Flurnamen, Gemarkungsgrenzen, Wald, Wiese, Gemeindegrenzen und Nummern der Gebäude verzeichnet. Außerdem zeigt die Flurkarte die verschiedenen Verwendungszwecke der Grundstücke, wie Altlasten, Flächennutzung und Bebauung. Auch ist zu erkennen, zu welcher Himmelsrichtung das Grundstück ausgerichtet ist. Flurstücke werden auf der Flurkarte grafisch dargestellt und beschrieben. Ein Grundstück kann aus mehreren Fluren bestehen, wobei jeder Flur seine eigene Nummer hat. Die Flurstücke werden auch Parzellen genannt und sind definierte Teile der Oberfläche.
Es gibt verschiedene Typen von Fluren, die nach ihrer Form benannt werden, wie Streifenflure oder Blockflure. Andere Flurnamen weisen auf die Art der Landvergabe hin, wie Hufenflure oder Gewannflure. Die Flurkarten sind beim Katasteramt, welches auch Vermessungsamt genannt wird, gegen eine Gebühr zu erhalten. Das Katasteramt ist in seinem Amtsbezirk für folgende Aufgaben zuständig. Für die Erhebung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, für die Flurstückgrenzen sowie für die Erhebung und Bereitstellung topografischer Informationen. Die Grundlage für die Tätigkeit der Vermessungs- und Katasterämter ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000. Sie erfüllen Aufgaben gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB). Seit den 90er Jahren ist die Flurkarte in digitaler Form zu bekommen – Digitale Flurkarte (DFK) – und wird seitdem laufend aktualisiert. Die Flurkarte in digitaler Form wird auch Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) genannt. Flurkarten werden vor allem in den Maßstäben 1:250, 1:500, 1:1.000, 1:2.000 ausgeteilt. Die üblichen Formate sind DIN A4, DIN A3 und beliebig bis DIN A0.
Die Flurkarten werden in der Regel für Bauämter sowie für Käufer von Gebäuden und Grundstücken und für Bauanträge gebraucht. Auf der Flurkarte kann sich ein potenzieller Käufer über ein Grundstück und über die Nachbarschaft informieren. Außerdem wird die Flurkarte von der Bank zur Beurteilung bei einer Finanzierung für ein Gebäude benötigt. Sie gehört neben dem Grundbuchauszug mit zu den benötigten Unterlagen für eine Baufinanzierung.