Zinsbelastung

Zinsbelastung

Wird von einem Kreditinstitut ein Darlehen gewährt, fallen für dieses gewöhnlicherweise auch Zinsen an. Diese in Prozent und per anno angegeben Zinsen müssen in der Regel monatlich mit der Rückzahlungsrate bezahlt werden. Diese Belastung der Zinsen wird auch als Zinsbelastung bezeichnet. Diese Belastung verringert sich, wenn keine Zinsbindungsfrist vereinbart worden ist, in der Regel mit der fortlaufenden Tilgung eines Darlehens. Dadurch erhöht sich der Anteil des Tilgungssatzes von einer Rate. Wird zu Beginn der Rückzahlung ein hoher Tilgungssatz gewählt, verkürzt sich die Laufzeit eines Darlehens und die Zinsbelastung nimmt entsprechend ab. As gibt Kredite, bei welchem monatlich nur die Zinsbelastung vom Kreditnehmer zu trage ist, wie die Rückzahlung des Darlehens erst mit dem Laufzeitende erfolgt. Dies ist beispielsweise bei Bauspardarlehen der Fall, denn hier wird die Kreditsumme erst mit der Fälligkeit des Bausparvertrages getilgt und es sind vom Kreditnehmer monatlich nur die Zinsen zu tragen. Die Zinsbelastung kann auch durch ein vereinbartes Disagio verringert werden, denn dieses wird oft als eine Zinsvorauszahlung angesehen. Ein Darlehen also mit einem Disagio führt dazu, dass ein geringer Zinssatz von den Kreditinstituten angeboten wird und die Zinsbelastung entsprechend gering ist.

Bei einem Annuitätendarlehen sinkt die Zinsbelastung mit jeder bezahlten Rate. Bei endfälligen Krediten verändert sich die Zinsbelastung nicht.

Wie hoch die Zinsbelastung ist, entscheidet sich demnach anhand von zwei Faktoren: zum einen an der Art des Darlehens und zum anderen nach dem Zinssatz, der zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart wird.
Natürlich ist eine geringe Zinsbelastung immer ein Vorteil für den Kreditnehmer, denn dadurch ist auch die Rückzahlungssumme entsprechend niedriger. Durch eine Umschuldung kann eine Zinsbelastung verringert werden, wenn ein entsprechend günstigerer Zinssatz angeboten wird, als der bisherige. Aus diesem Grund, also um die Zinsbelastung gering zu halten, versuchen Kreditnehmer zu günstigen Zinssätzen eine Umschuldung zu erreichen. Da der Zinssatz für ein Jahr angegeben und dementsprechend auch berechnet wird, kann es im Fall einer vorzeitigen Ablöse des Kredites sein, dass ein Kreditinstitut die bereits entrichtete Zinsbelastung neu berechnen muss, wodurch sich eine Erstattung der Zinsbeträge ergeben kann. Bei einer Zinsbindungsfrist verändert sich, auch hier wieder je nach Kreditart, die Zinsbelastung für den Zeitraum der Frist nicht. Durch neue Vereinbarungen über den Zinssatz kann sich die Zinsbelastung zum Nachteil des Kreditnehmers ergeben, weil oftmals ein höherer Zinssatz anfällt.