Zwangsvollstreckung

Als Zwangsvollstreckung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die von einem Vollstreckungsorgan, wie dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht, auf einen Antrag von einem Gläubiger eingeleitet werden können. Die Maßnahmen zur Pfändung haben in der Regel eine große Bedeutung, denn dadurch wird es dem Gläubiger ermöglicht, die Forderungen zu decken. Die Sachpfändung ist eine der bekanntesten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Diese wird durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt. Dabei haben die Sachpfändungen in der Realität die geringsten Erfolgschancen, dass eine Forderung auch tatsächlich gedeckt werden kann. Die Maßnahmen der Pfändung in Forderungen, beispielsweise Kontopfändungen oder Lohnpfändungen haben bessere Erfolgschancen. Erfolgsversprechend sind auch Pfändungen aus den Ansprüchen von einer Lebensversicherung.

Grundvoraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist der Vollstreckungstitel. Hier ist das Endurteil der Regelfall. Nach § 300 ZPO findet eine Zwangsvollstreckung aus Endurteilen statt, wenn diese als rechtskräftig oder vorläufig erklärt worden sind. Es gibt unterschiedliche Formen der Zwangsvollstreckung. Im Grunde ist diese immer abhängig von der Art der Schulden. Besteht ein Anspruch auf Geldsummen, richtet sich die Vollstreckung nach den Vermögensgegenständen eines Schuldners. Vollstrecken kann ein Gläubiger bei beweglichen Sachen, wie Schmuck, Münzsammlungen oder luxuriösem Hausrat. Der Gerichtsvollzieher pfändet diese Sachen und versteigert diese öffentlich. Diese Art der Zwangsvollstreckung wird als Mobiliarvollstreckung bezeichnet. Als Forderungsvollstreckung bezeichnet man eine Vollstreckung von Lohn- und Gehaltszahlungen oder Guthaben eines Kontos bei einer Bank. Es können auch Immobilien oder Eigentumswohnungen gepfändet und durch eine Zwangsversteigerung oder durch eine Zwangsverwaltung Erlöse erzielt werden, welche für die Deckung der Forderung an den Gläubiger übertragen werden. Weiterhin gibt es die Herausgabevollstreckung, bei welcher der Schuldner dazu verpflichtet ist, eine Sache an den Gerichtsvollzieher herauszugeben. Der Gerichtsvollzieher übergibt diese dann entsprechend an den Gläubiger. Die Räumung einer Mietwohnung ist hiebei von besonderer Wichtigkeit.

Zu den Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gehört auch die Handlungsvollstreckung, bei welcher ein Schuldner dazu verpflichtet wird, eine genannte Handlung durchzuführen. Dies kann beispielweise die Entfernung eines Zauns sein, der in Art und Weise, wie er aufgestellt ist, nicht zulässig ist. Der Gläubiger kann auch dazu bemächtigt werden, die Handlung durchzuführen und die Kosten dem Schuldner zu berechnen. Bei einer Unterlassungsvollstreckung wird der Schuldner dazu verpflichtet, Handlungen unterlassen zu müssen. Bei einer Zuwiderhandlung kann es zum Ordnungsgeld oder einer Ordnungshaft kommen.